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Politik

Juristin Schönberger zweifelt Wahl in Sachsen-Anhalt an

wochentlich.deBy wochentlich.de2 Oktober 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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AfD in der Kritik

Muss die Wahl in Sachsen-Anhalt wiederholt werden?

Aktualisiert am 02.10.2026 – 10:58 UhrLesedauer: 2 Min.

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AfD-Politiker Ulrich Siegmund im Wahlkampf in Sachsen-Anhalt (Archivbild): Die Finanzierung der Reihe Bürgerdialog ruft Parteirechtsexperten auf den Plan. (Quelle: IMAGO/Chris Emil Janssen/imago)

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Eine Juristin hegt Bedenken wegen der Finanzierung der AfD-Wahlkampagne in Sachsen-Anhalt. Sie hält deswegen sogar eine Aberkennung des Votums für möglich.

Wegen einer unrechtmäßigen Finanzierung des AfD-Wahlkampfs stellt die Berliner Jura-Professorin Sophie Schönberger die Verfassungsmäßigkeit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt infrage. „Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde großteils aus Fraktionsmitteln finanziert“, sagte Schönberger dem Magazin „Der Spiegel“. Und weiter: „Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann.“

Bei der Wahl am 6. September wurde die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund mit 43,8 Prozent stärkste Kraft vor der CDU mit 17,2 Prozent. Die AfD stellt im Parlament 39 Abgeordnete. CDU, Linke, Grüne und SPD kommen zusammen ebenfalls auf 39 Sitze, das BSW ist mit fünf Abgeordneten vertreten. Für eine Mehrheit im Parlament braucht es 42 Stimmen.

  • Sachsen-Anhalt: Siegmund stellt sich im Dezember zur Wahl
  • Sorgen vor einer AfD-Regierung: „Wir fühlen uns hier nicht mehr sicher“

Siegmund, Chef der AfD-Landtagsfraktion, hatte am Dienstag angekündigt, im Dezember zur Wahl des Ministerpräsidenten anzutreten. Zur Wahl reicht im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der Stimmen.

Im Video | t-online-Reporterin analysiert: „Ihm ist ein richtiger Stunt gelungen mit diesem Video“

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Reihe Bürgerdialoge in der Kritik

Schönberger, Verfassungsrechtlerin und Parteirechtsexpertin an der FU Berlin, zweifelt die rechtlichen Bedingungen der Finanzierung der AfD-Wahlkampagne an. So dürften laut Parteiengesetz politische Parteien keine Spenden von Fraktionen annehmen; Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei gelten danach ebenfalls als Spenden.

Sophie SchönbergerVergrößern des Bildes
Rechtswissenschaftlerin Sophie Schönberger lehrt an der FU Berlin. (Quelle: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf/ Archiv/dpa)

Konkret stört sich Schönberger an einer Reihe von Bürgerdialogen der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt. Die renommierte Juristin erkennt darin eine verdeckte Parteienfinanzierung. Diese könne zur Ungültigkeit einer Wahl führen, so Schönberger.

In der Vergangenheit hätten Gerichte mögliche Einwände zwar daran scheitern lassen, dass sie davon ausgingen, dass sich die illegale Wahlwerbung im Ergebnis nicht ausgewirkt habe. In Sachsen-Anhalt aber „könnte man dies angesichts der Zahl und des zeitlichen Umfangs der Bürgerdialoge anders sehen“, sagte Schönberger dem „Spiegel“.

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