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Finanzen

Italo darf Bahn auf Fernstrecken Konkurrenz machen

wochentlich.deBy wochentlich.de17 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Italo darf Bahn auf Fernstrecken Konkurrenz machen
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Netzagentur erlaubt Markteintritt

Italo darf der Bahn im Fernverkehr Konkurrenz machen


Aktualisiert am 17.07.2026 – 11:57 UhrLesedauer: 2 Min.

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Es ist ein Dämpfer für die Deutsche Bahn: Künftig darf das Unternehmen nicht mehr alle Kapazitäten im Fernverkehr für sich beanspruchen.

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag ihre endgültige Entscheidung zu den Markteintrittsbedingungen für Wettbewerber der DB Fernverkehr AG getroffen. Kern der Regelung: Auf stark ausgelasteten Streckenabschnitten mit Kapazitätsobergrenzen darf die Infrastrukturgesellschaft DB InfraGO im Konfliktfall künftig nur noch 60 bis 75 Prozent der für den Fernverkehr verfügbaren Kapazitäten an die DB Fernverkehr – oder ein anderes einzelnes Unternehmen – vergeben.

Den genauen Prozentwert legt die DB InfraGO selbst fest. Damit soll sichergestellt sein, dass auf diesen Strecken mindestens ein Konkurrent der Bahn-Tochter tatsächlich fahren kann.

„Mehr Wettbewerb hat das Potenzial, bessere Angebote für die Fahrgäste zu schaffen“, erklärte Behördenpräsident Klaus Müller in einer Mitteilung. Man habe alle Argumente sorgfältig geprüft, bleibe aber bei der Ende Juni vorgestellten Regelung. Zuvor hatten unter anderem das Bundeskartellamt und die Monopolkommission Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben.

Italo könnte 2028 an den Markt gehen

Überlastete Abschnitte mit Kapazitätsobergrenzen gibt es schon heute, ihre Zahl wird nach Einschätzung der Behörde weiter steigen. Ab der Netzfahrplanperiode 2028 sollen auch wichtige Knoten wie München und Frankfurt dazugehören.

Aufhorchen lässt ein Detail des Verfahrens: Neben der DB InfraGO ist der italienische Privatanbieter Italo Verfahrensbeteiligter – das Unternehmen betreibt in Italien Hochgeschwindigkeitszüge in Konkurrenz zur Staatsbahn und gilt damit als möglicher neuer Akteur auf deutschen Gleisen.

Die DB InfraGO muss die sogenannte Wettbewerberklausel nun in ihre Infrastrukturnutzungsbedingungen einarbeiten und der Bundesnetzagentur im Herbst einen Entwurf zur Prüfung vorlegen. Wirksam wird die Regelung bei der Erstellung des Netzfahrplans für 2028, die im kommenden Jahr stattfindet.

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