Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Darum ist die Hitzewelle jetzt so heftig

24 Juni 2026

Studie: Tageslicht könnte Demenzrisiko senken

24 Juni 2026

Auswärtiges Amt lockert Hinweise für Katar, Oman, Bahrain

24 Juni 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Ist Weihnachtsgeld steuerfrei? Was Arbeitnehmer wissen sollten
Finanzen

Ist Weihnachtsgeld steuerfrei? Was Arbeitnehmer wissen sollten

wochentlich.deBy wochentlich.de22 November 2025Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Ist Weihnachtsgeld steuerfrei? Was Arbeitnehmer wissen sollten
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Zusätzliches Arbeitseinkommen

Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?


Aktualisiert am 22.11.2025 – 17:01 UhrLesedauer: 2 Min.

Kontocheck, ob das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber angekommen istVergrößern des Bildes

Weihnachtsgeld (Symbolbild): Mit dem 13. Monatsgehalt können sich Arbeitnehmer viele Extrawünsche erfüllen. (Quelle: AntonioGuillem)

Ob überhaupt und wie viel Weihnachtsgeld gezahlt wird, entscheidet der Arbeitgeber. Eindeutig geregelt hingegen ist, ob der Bonus versteuert werden muss.

Zunächst einmal besteht in der Regel kein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dennoch erhalten in Deutschland rund die Hälfte aller Angestellten diese Sonderzahlung zusammen mit dem November- oder Dezembergehalt auf ihr Konto überwiesen.

Das höchste Weihnachtsgeld wurde laut Statistik im Jahr 2022 mit durchschnittlich 5.263 Euro brutto in der Energiebranche bezahlt. Die Finanz- und Versicherungsbranche war mit durchschnittlich 4.198 Euro auf den vorderen Plätzen vertreten, gefolgt vom Gesundheits- und Sozialwesen mit durchschnittlich 3.653 Euro pro Mitarbeiter.

Diese Gratifikation oder Sonderzahlung, auch 13. Jahresgehalt genannt, wird von vielen Beschäftigten sehr geschätzt. Während die Höhe des Weihnachtsgeldes vom Arbeitgeber bestimmt werden kann, gibt es bei der Besteuerung keinen Ermessensspielraum: Weihnachtsgeld ist in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Wenn Ihr Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlt, ist das ein Grund zur Freude. Allerdings gehört das zusätzliche Geld zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Weihnachtsgeld ist also nicht steuerfrei und unterliegt auch bis zur Erreichung der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungspflicht.

Das bedeutet, dass in dem Monat, in dem Weihnachtsgeld zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird, höhere Abzüge anfallen. Die Lohnsteuer wird nach der sogenannten Jahreslohnsteuertabelle ermittelt. Dadurch wird unerwartet viel Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld fällig.

Da das Weihnachtsgeld nicht laufend gezahlt wird und auch von Jahr zu Jahr unterschiedlich hoch sein kann, ist es steuerlich kein Arbeitslohn, sondern gehört wie Abfindungen und Urlaubsgeld zu den sogenannten „sonstigen Bezügen“ und ist entsprechend zu versteuern.

Diese Regelung gilt für jeden Mitarbeiter in einem Angestelltenverhältnis, auch beim Weihnachtsgeld als Sonderzahlung für den Unternehmenschef.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld für Minijobber besteht ebenfalls nicht, aber grundsätzlich dürfen Minijobber Weihnachtsgeld bekommen. Hier gilt es jedoch darauf zu achten, dass bei geringfügig Beschäftigten in einem Minijob die Zahlung eines Weihnachtsgeldes oder einer Sonderzahlung am Ende des Jahres zum Überschreiten der erlaubten Verdienstgrenze von 556 Euro (für das Jahr 2025) führen kann. Beim Überschreiten der Verdienstgrenze von 6.672 Euro pro Jahr liegt von Anfang an kein Minijob vor, sondern ein sozialversicherungspflichtiger Midijob.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Schmerzensgeld nach Latte-Macchiato: Gericht weist Klage ab

24 Juni 2026

Minijob-Abschaffung der Rentenkommission: Arbeitgeber reagieren entsetzt

24 Juni 2026

Fahrgastverband fordert Entschuldigung nach Chaos

24 Juni 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Studie: Tageslicht könnte Demenzrisiko senken

24 Juni 2026

Auswärtiges Amt lockert Hinweise für Katar, Oman, Bahrain

24 Juni 2026

Remake für Switch 2 feiert gelungenes Comeback

24 Juni 2026

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurde der erste Ebola-Fall in Frankreich bestätigt

24 Juni 2026

Neueste Beiträge

Elbphilharmonie-Plaza künftig nicht mehr kostenlos: Das kostet der Eintritt

24 Juni 2026

Experte warnt vor „doppelter Zahlung“ für Beschäftigte

24 Juni 2026

Thomas Müller mit überraschendem Auftritt

24 Juni 2026

Recent Posts

  • Darum ist die Hitzewelle jetzt so heftig
  • Studie: Tageslicht könnte Demenzrisiko senken
  • Auswärtiges Amt lockert Hinweise für Katar, Oman, Bahrain
  • Remake für Switch 2 feiert gelungenes Comeback
  • Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurde der erste Ebola-Fall in Frankreich bestätigt

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.