Dass es nicht für eine größere Entlastung gereicht hat, hat dem Vernehmen nach einen einfachen Grund: SPD und Union konnten sich nicht einigen, wie sie bezahlt werden soll. Ein höherer Spitzensteuersatz, wie die SPD ihn wollte, war mit der Union nicht zu machen. Und auch bei den Subventionen und Finanzhilfen scheint man nicht sonderlich weit gekommen zu sein.
Markus Söder jedenfalls freut sich am Donnerstag im Garten, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bleibt und mit 15 Prozent nur etwas geringer ausfällt als bisher mit 20 Prozent. Von den drei Milliarden Euro Einsparungen, die eine Abschaffung Fachleuten zufolge gebracht hätte, ist man damit weit entfernt.
„Beweislastumkehr“ bei der Bürokratie …
Ein „großer Sprung“ scheint der Koalition tatsächlich beim Bürokratieabbau gelungen zu sein. Gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen „pauschal aufgehoben“ werden, heißt es im Einigungspapier.
Von dem Bürokratie-Kahlschlag sollen nur diejenigen Berichtspflichten verschont werden, die von den zuständigen Ministerien als unbedingt erforderlich eingestuft werden – und auch nur, wenn dies „explizit begründet“ werde. Die Koalition spricht von einer „Beweislastumkehr“: Nicht die Abschaffung von Regeln muss begründet werden, sondern ihr Fortbestand.
Auch bei den Dokumentationspflichten wird abgespeckt: Pflichten, die über das hinausgehen, was die EU und das deutsche Grundgesetz vorschreiben, sollen überprüft werden und zum Teil wegfallen. Mindestens ein Viertel dieser überflüssigen Pflichten sollen die jeweiligen Ressorts binnen 12 Monaten abbauen.
… außer bei der Krankschreibung
Der Grundsatz „Kontrolle runter, Haftung rauf“ solle gelten. So formuliert es Vizekanzler Klingbeil. Und sagt: „Wir vertrauen den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern mehr.“ Die Beschlüsse der Koalition sollen das zum Ausdruck bringen.
Diesen guten Vorsatz aber bricht die Koalition streng genommen an anderer Stelle: Die telefonische Krankschreibung soll wegfallen. Wer erkrankt, soll sich künftig wieder persönlich in der Arztpraxis vorstellen müssen. Und zwar künftig schon ab dem ersten Tag der Krankheit. Schon dann soll künftig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Pflicht werden, wobei Unternehmen davon abweichen können, wenn sie wollen.
Als Bürokratieabbau lässt sich das gerade nicht verkaufen. Die Kassenärzte schimpfen schon jetzt, es grenze an „Irrsinn“.
