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Islamforscher wegen Vergewaltigung verurteilt

wochentlich.deBy wochentlich.de10 September 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Islamforscher wegen Vergewaltigung verurteilt
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Drei Jahre, davon eins ohne Bewährung

Islamforscher wegen Vergewaltigung verurteilt


10.09.2024 – 16:41 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des BildesTariq Ramadan (Archivfoto): Der Islamforscher wurde in einem Berufungsprozess verurteilt. (Quelle: Stephane Mahe/reuters)

Tariq Ramadan soll sein Opfer in einer Nacht dreimal vergewaltigt haben. Die Frau sagte, sie habe Angst gehabt, zu sterben.

Der Islamforscher Tariq Ramadan ist in einem Berufungsverfahren in der Schweiz der Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Wie am Dienstag öffentlich wurde, kippte das Berufungsgericht den Freispruch eines vorinstanzlichen Gerichts und verurteilte den 62-jährigen früheren Professor der britischen Eliteuniversität Oxford zu drei Jahren Gefängnis, davon zwei auf Bewährung.

Der Berufungsprozess fand diesen Mai statt, nachdem Ramadan ein Jahr zuvor freigesprochen worden war. Aber erst diesen Dienstag sei das Urteil bei den Prozessparteien eingegangen, berichtete der TV-Sender RTS.

In dem Verfahren geht es um einen Vorfall in einem Hotelzimmer vor bald 16 Jahren in Genf. Eine muslimische Konvertitin, die in Schweizer Medien nur als „Brigitte“ identifiziert wurde, warf Ramadan vor, sie in einer Nacht Ende Oktober 2008 dreimal vergewaltigt und außerdem zum Oralsex gezwungen zu haben. Ihr Anwalt gab an, sie habe „Folter und Barbarei“ erleiden müssen.

Das Opfer hatte in erster Instanz ausgesagt, der Islamforscher habe sie auf das Bett geworfen, sich rittlings auf sie gesetzt und ihr ins Gesicht geschlagen. Sie habe Angst gehabt, durch die Schläge zu sterben.

Ramadan hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Er gab an, Opfer einer „Falle“ geworden zu sein und sagte, „Brigitte“ habe sich selbst zu ihm eingeladen. Er habe sich von ihr küssen lassen, bevor er die Begegnung schnell beendet habe. Dies habe sich für die Frau wohl wie eine Demütigung angefühlt. Mit ihrer Anzeige habe sie sich vermutlich gerächt.

„Brigitte“ war zum Zeitpunkt des Vorfalls in ihren 40ern. Sie reichte zehn Jahre später eine Klage ein und erklärte dem Gericht, sie habe sich durch ähnliche Klagen gegen Ramadan in Frankreich ermutigt gefühlt.

Berufungsinstanz kommt zu anderem Urteil

Bei dem Freispruch im vergangenen Jahr hatte das damals zuständige Gericht auf einen Mangel an Beweisen verwiesen. Zudem gebe es widersprüchliche Aussagen und „Liebesbotschaften“, die „Brigitte“ nach dem Vorfall geschrieben habe.

In der Berufungsverhandlung erklärten „Brigittes“ Anwälte, Ramadan habe „Kontrolle“ über ihre Mandantin ausgeübt. In einer Mitteilung des Gerichtshofs hieß es, die Berufungs- und Revisionsstrafkammer habe festgestellt, dass mehrere Zeugenaussagen, Bescheinigungen, medizinische Notizen und Gutachten von privaten Sachverständigen mit den Anschuldigungen der Klägerin übereinstimmen würden.

Ramadan ist seit Ende 2017 von seiner Professur an der britischen Universität Oxford beurlaubt. Damals kamen Vergewaltigungsvorwürfe in Frankreich auf – dort wird ihm vorgeworfen, zwischen 2009 und 2016 drei Frauen vergewaltigt zu haben. Ramadan ist der Enkel des Gründers der ägyptischen Muslimbruderschaft.

Es gilt als wahrscheinlich, dass die jetzige Verurteilung vor dem Obersten Gericht der Schweiz angefochten wird. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Berufung drei Jahre Haft gefordert, von denen nur anderthalb auf Berufung ausgesetzt werden sollten.

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