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You are at:Home»Panorama»IS-Anhänger erhält nach Messerattacken Höchststrafe
Panorama

IS-Anhänger erhält nach Messerattacken Höchststrafe

wochentlich.deBy wochentlich.de19 Dezember 2023Keine Kommentare3 Mins Read
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IS-Anhänger erhält nach Messerattacken Höchststrafe
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Er tötete in Duisburg einen Mann mit 28 Messerstichen und stach vier Menschen nieder: Nun wurde der Islamist verurteilt.

Acht Monate nach den mörderischen Messerattacken von Duisburg hat ein geständiger Islamist die Höchststrafe erhalten. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verurteilte den 27-Jährigen am Dienstag wegen Mordes und Mordversuchs zu lebenslanger Haft. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere seiner Schuld fest, was eine Entlassung nach 15 Jahren Mindesthaftdauer praktisch ausschließt. Zudem verhängte es die anschließende Sicherungsverwahrung.

Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft bereits die Höchststrafe gegen den 27-jährigen IS-Anhänger beantragt. Der Mann zeige keinerlei Reue, kein Mitgefühl und habe weitere Straftaten angekündigt.

Mann mit 28 Messerstichen getötet

Der geständige Islamist hatte am 9. April in Duisburg nachts auf der Straße einen 35-jährigen Mann mit mindestens 28 Messerstichen umgebracht. Neun Tage später stach er mit einem Messer in einem Duisburger Fitnessstudio vier Besucher nieder und verletzte sie schwer.

Der Syrer habe 2015 nach dem Abitur Syrien verlassen, sei nach Deutschland gekommen und habe sich zum islamistisch motivierten Mörder radikalisiert, so die Bundesanwaltschaft. Die Internet-Propaganda des Islamischen Staats richte sich an frustrierte junge Männer wie ihn, die dann als „einsame Wölfe“ zu Attentätern werden.

In Duisburg habe er überwiegend von Sozialleistungen gelebt. Fehlende Motivation und Antriebslosigkeit hätten ihn davon abgehalten, die deutsche Sprache zu erlernen und dauerhaft einer Arbeit nachzugehen. Er sei stattdessen der Losung des IS gefolgt, die gesamte Welt zu einem Kriegsschauplatz zu machen. Seiner Ideologie zufolge seien alle Nicht-Anhänger des IS Ungläubige, die er töten dürfe.

„Ich wollte noch mehr Taten begehen, bis ich getötet werde“

„Ich wollte noch mehr Taten begehen, bis ich getötet werde, damit ich als Märtyrer sterbe. Das Diesseits interessiert mich nicht.“ Diese Aussage des 27-Jährigen im Gerichtssaal spreche für sich, so die Bundesanwaltschaft. „Ich wollte so viele Menschen wie möglich töten“, habe der 27-Jährige ebenfalls gesagt.

Die Anwälte der Nebenkläger hatten sich dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft angeschlossen. Die Gleichgültigkeit des Angeklagten sei für die Opfer und ihre Familien schockierend gewesen. „Selten war ein Strafverfahren so eindeutig.“ Der Angeklagte habe sich mit den Taten gebrüstet und nach mehr Presse verlangt.

„Mein Mandant hat nicht mit mir gesprochen“

Der Verteidiger stellte keinen Antrag: „Mein Mandant hat nicht mit mir gesprochen. Am ersten Tag konnte ich ihn noch bremsen, aber dann hat er eine Einlassung abgegeben, die noch über den Inhalt der Anklage hinausging.“ Damit sei geschehen, was aus Sicht der Verteidigung tunlichst vermieden werden sollte.

Der 27-Jährige ergriff die Gelegenheit zum letzten Wort und bestritt, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben. Der IS bekämpfe nur diejenigen, die ihn bekämpfen. „Sie können richten, was und wie sie wollen. Das ist nur das Leben hier im Diesseits. Wir hoffen darauf, dass Gott uns ins Paradies bringt.“ Auf die Urteilsverkündung am Dienstag zeigte er keine Reaktion.

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