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Politik

Illegales Glücksspiel: Vorbehalte gegen Reformpläne

wochentlich.deBy wochentlich.de29 Dezember 2023Keine Kommentare3 Mins Read
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Illegales Glücksspiel: Vorbehalte gegen Reformpläne
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Der Bundesjustizminister will im Strafgesetzbuch „ausmisten“. Es gibt Bedenken. Der Suchtbeauftragte und die GdP warnen, den Rahmen für die Verfolgung von illegalen Glücksspielangeboten zu ändern.

Gegen die von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geplante Streichung von drei Paragrafen des Strafgesetzbuches zum unerlaubten Glücksspiel regt sich Widerstand. Sowohl die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als auch der Suchtbeauftragte der Bundesregierung haben große Vorbehalte gegen seine Pläne, die Teil einer geplanten Reform „zur Modernisierung des Strafgesetzbuches“ sind.

Die in einem Eckpunkte-Papier aus seinem Ministerium vorgesehene Entkriminalisierung von Menschen, die an illegalen Glücksspielen teilnehmen, wolle er zwar gerne unterstützen, schrieb der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), vor einigen Tagen an den Minister. „Die von Ihnen vorgeschlagene ersatzlose Streichung der Strafbarkeit des illegalen Glücksspielangebotes kann ich hingegen in keiner Weise nachvollziehen und bitte dringend, von dieser Idee Abstand zu nehmen“, heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Spielsüchtige seien besonders gefährdet, wenn sie illegale Angebote wahrnähmen, „unter anderem wegen hoher Geschwindigkeit, fehlender Einsatzobergrenzen wie Sperrmöglichkeiten“, warnte er. Außerdem fehle hier der für legale Glücksspiele geltende Jugendschutz.

GdP: Vorhaben „hochproblematisch“

In den Eckpunkten heißt es, es sei „kein Rechtsgut erkennbar, das die Aufrechterhaltung dieser Strafnormen rechtfertigen würde“. Verstöße könnten als Ordnungswidrigkeit nach dem Glücksspielstaatsvertrags der Länder geahndet werden. Wer ein Spiel manipuliere, könne wegen Betrugs strafrechtlich verfolgt werden. Daneben könne je nach den Umständen des Einzelfalls eine Steuerhinterziehung vorliegen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält das Vorhaben insgesamt für „hochproblematisch“. Sie erklärte, die Praxis zeige, dass in der Regel erst strafrechtlich relevante Feststellungen im Bereich des illegalen Glücksspiels vorlägen, bevor steuerrechtliche Aspekte anschließend oder parallel verfolgt würden. Illegales Glücksspiel sei zudem zum größten Teil mit der Organisierten Kriminalität verwoben. Die damit einhergehende „Begleitkriminalität“ – zum Beispiel die Erpressung säumiger Spieler, Gewaltdelikte oder Beschaffungskriminalität – sei bedauerlicherweise „bereits heute kaum im Fokus der Ermittlungsbehörden“.

„Bei diesem sensiblen Thema darf der Bundesjustizminister keinen Alleingang wagen“, sagte GdP-Vorsitzender Jochen Kopelke der dpa. Buschmann müsse vor einem ersten Entwurf Experten hören und die Bundesländer beteiligen. „Die Bundesregierung darf dieses Vorhaben nicht einfach durchwinken.“

Buschmanns Standpunkt

Buschmann ist dagegen überzeugt, dass effektive Abschreckung aufgrund drohender Geldbußen auch dann, wenn seine Reformpläne umgesetzt werden sollten, weiterhin gewährleistet sein würde. „Die Geldbuße ist auch alles andere als eine Lappalie“, sagte er der dpa. „Da geht es um bis zu 500.000 Euro.“ Die Glücksspielvorschriften des Strafgesetzbuches stammten aus der Zeit, als es noch keinen Glücksspielstaatsvertrag mit bundeseinheitlich geltenden Bußgeldvorschriften gegeben habe. Heute seien sie überflüssig.

Der Bundesjustizminister betonte, wenn in Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel Geld gewaschen werde, Steuern hinterzogen oder Spieler getäuscht würden, bleibe dies natürlich strafbar. Er sagte: „Ich bin der festen Überzeugung, dass sowohl Ordnungs- wie auch Strafverfolgungsbehörden weiterhin alle Möglichkeiten haben, solche Strukturen der Organisierten Kriminalität in diesem Bereich zu bekämpfen.“

In einem Punkt weicht die Kritik der GdP von der Position des Suchtbeauftragten ab. Die Gewerkschaft lehnt auch eine Entkriminalisierung von Spielern ab. In der GdP-Analyse zu der geplanten Reform heißt es: „Jahrelange Erfahrungen aus der Praxis haben zum einen deutlich gemacht, dass sich das Aussageverhalten der betroffenen Spieler nicht aufgrund ihres rechtlichen Status ändert.“ Zum anderen wären große Teile des illegalen Glücksspiels, insbesondere der mit hoher und schwerer Begleitkriminalität behaftete Teilbereich des „großen Spiels“ nicht mehr verfolgbar. Zum sogenannten großen Spiel zählen Roulette und Kartenspiele wie Black Jack oder Poker.

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