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Finanzen

Homeoffice-Kosten absetzen: Diese Pauschalen gelten jetzt

wochentlich.deBy wochentlich.de20 Februar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Homeoffice-Kosten absetzen: Diese Pauschalen gelten jetzt
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Pauschale nutzen

Homeoffice von der Steuer absetzen: So machen Sie es richtig

Aktualisiert am 16.02.2026Lesedauer: 3 Min.

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Arbeiten von zu Hause: Einige Ihrer Ausgaben können Sie steuerlich absetzen. (Quelle: Igor Suka/getty-images-bilder)

Steuerersparnis im Homeoffice: Welche Kosten können Berufstätige absetzen und wie funktioniert es? Die wichtigsten Tipps für die Steuererklärung.

Die Arbeit im Homeoffice spart nicht nur Zeit und Fahrtkosten. Wer die Ausgaben, die bei der Heimarbeit zwangsläufig anfallen, selbst trägt, kann sie steuerlich geltend machen. Für Arbeitnehmer sind das Werbungskosten, für Selbstständige Betriebsausgaben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema und erklären, worauf Sie achten müssen.

Die vollen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich absetzen, wenn es der Mittelpunkt der beruflichen oder selbstständigen Tätigkeit ist. Voraussetzung: Der Raum muss abgeschlossen, büromäßig eingerichtet und fast ausschließlich beruflich genutzt sein. „Dann sind alle Kosten uneingeschränkt abziehbar“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin.

Wessen Arbeitszimmer diese Bedingungen nicht erfüllt, kann die Homeoffice-Pauschale nutzen: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr. Das entspricht 210 Arbeitstagen. Die Pauschale deckt anteilige Wohnkosten für Miete, Strom, Heizung und Wasser sowie Internet- und Telefonkosten.

Die Pauschale gibt es für Arbeitnehmer und Selbstständige für jeden Arbeitstag, an dem sie mehr als die Hälfte der Zeit zu Hause arbeiten. Kein Problem ist es an solchen Tagen, die übrige Zeit mit beruflichen Außenterminen zu verbringen. Nur Abstecher ins Büro sind tabu. „Wer für eine kurze Besprechung in die Firma fährt oder um Akten zu holen, kann die Tagespauschale nicht geltend machen“, sagt Karbe-Geßler.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer keinen eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hat, kann die Pauschale auch für Tage mit kurzen Zeiten im Homeoffice ansetzen. Das betrifft vor allem Lehrer und Außendienstler, so Karbe-Geßler.

Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle gilt eine klare Regelung: „Wer die Homeoffice-Pauschale von der Steuer absetzt, kann für solche Tage keine Pendlerpauschale geltend machen“, sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Nur bei Beschäftigten ohne eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber erkennt das Finanzamt die Pendlerpauschale zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale an, so Bauer.

Auch Reisekosten für Dienstfahrten akzeptiert das Finanzamt an Homeoffice-Tagen als Werbungskosten. Verloren geht die Homeoffice-Pauschale nur, wenn die Zeit für Dienstreisen an so einem Tag die Hälfte der Arbeitszeit oder mehr beträgt.

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