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Politik

Höcke wegen SA-Parole vor Gericht

wochentlich.deBy wochentlich.de19 April 2024Keine Kommentare4 Mins Read
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Höcke wegen SA-Parole vor Gericht
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Schon mehrfach testete Björn Höcke die Grenzen des Sagbaren – nun muss er sich vor Gericht verantworten. Der AfD-Politiker sagte am ersten Prozesstag nicht aus. Seine Anwälte scheiterten mit Anträgen.

Anwälte, die mit Anträgen trommeln, aber keine Regung bei Thüringens AfD-Chef Björn Höcke: Der 52-Jährige muss sich seit Donnerstag vor dem Landgericht Halle verantworten, weil er NS-Vokabular verwendet haben soll.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, gewusst zu haben, dass es sich bei der Parole „Alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der Nazi-Partei NSDAP handelte, so geht es aus der am ersten Verhandlungstag verlesenen Anklage hervor.

Höcke soll Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben, so der Vorwurf. Bei einer möglichen Verurteilung reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Nach der Anklageverlesung durch Staatsanwalt Benedikt Bernzen endete der erste Verhandlungstag in dem Justizzentrum in Halle. Dass es überhaupt noch zur Anklageverlesung kommen würde, galt keineswegs als sicher. Höckes Anwälte stellten etliche Anträge – sogar das Bundesverfassungsgericht wollten sie anrufen. Es kam zu mehreren Unterbrechungen der Verhandlung.

Noch bevor Höcke auf der Anklagebank Platz nahm, hatten sich vor dem Justizzentrum Demonstranten versammelt. Mit Plakaten in der Hand, auf denen unter anderem „Björn Höcke ist ein Nazi“ zu lesen war, standen sie auf Gehweg und Straße. „Alle zusammen gegen den Faschismus“ skandierten sie. Wie ein Polizeisprecher auf Anfrage mitteilte, verlief die Demonstration friedlich. Dazu aufgerufen hatte unter anderem die Gruppe „Halle gegen Rechts“.

Björn Höcke gilt als einer der umstrittensten Politiker in Deutschland. Die Thüringer AfD, deren Vorsitzender er ist, wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Immer wieder gerieten Höckes Reden in die Diskussion, immer wieder wurde auch gegen ihn ermittelt. Das Verfahren in Halle ist nun der erste Prozess, dem sich der in Nordrhein-Westfalen geborene Politiker stellen muss. Ein Zweites soll bald noch hinzukommen: Am Landgericht Mühlhausen wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen – Termine für die Verhandlung gibt es dort noch nicht.

„Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“

Ausgangspunkt für die Anklage gegen Höcke in Halle ist eine Rede, die er im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt (Saalekreis) gehalten hat. Dabei soll er gesagt haben: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Der damalige sachsen-anhaltische Grünen-Chef Sebastian Striegel erstattete Anzeige gegen den AfD-Politiker und verwies auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, demzufolge das Verwenden der Formulierung „Alles für Deutschland“ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist. Vergangenes Jahr folgte die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle.

Noch vor Beginn des Prozesses hatte sich Höcke im Fernsehen zu den Vorwürfen geäußert – und seine Wortwahl in einem TV-Duell gegen den Thüringer CDU-Spitzenkandidaten Mario Voigt verteidigt. Er habe die Parole in einer freien Wahlkampfrede genutzt und letztlich den Slogan „America First“ von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er eine Woche vor Prozessbeginn beim Sender Welt. Auf die Frage, ob er während der Rede nicht gewusst habe, dass „Alles für Deutschland“ eine SA-Parole sei, sagte er: „Nein, ich wusste es nicht.“ Es handele sich um einen Allerweltsspruch, sagte Höcke, der Geschichtslehrer ist.

Höcke soll SA-Parole noch einmal verwendet haben

Höckes Verteidigung wollte noch vor Beginn der eigentlichen Hauptverhandlung erreichen, dass alle Verhandlungstage digital per Tonbandaufnahme aufgezeichnet werden. Das Gericht lehnte dies ab – und blieb auch dabei, als die Anwälte eine Beschwerde einlegen wollten. Sie beantragten eine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg über die Beschwerde – vergeblich.

Außerdem stellte Höckes Verteidiger Ulrich Vosgerau in Frage, dass das Landgericht Halle für den Fall zuständig ist und nicht das Amtsgericht Merseburg. Zu dieser Frage hatte es bereits im Vorfeld eine juristische Auseinandersetzung gegeben. Die Staatsanwaltschaft verwies auf eine unanfechtbare Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg zu dieser Frage. Dem folgte die zuständige Kammer.

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