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Hitzefrei – diese Rechte haben Arbeitnehmer

wochentlich.deBy wochentlich.de22 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Hitzefrei – diese Rechte haben Arbeitnehmer
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Dürfen Sie nach Hause?

Hitze im Büro: Das sind Ihre Rechte als Arbeitnehmer


Aktualisiert am 22.06.2026 – 09:02 UhrLesedauer: 2 Min.

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Auf eine verkürzte Unterrichtszeit dürfen Schüler immer seltener hoffen. (Quelle: Hort Rudel/imago-images-bilder)

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Wenn die Temperaturen steigen, hoffen viele Schüler auf Hitzefrei. Doch wer entscheidet, wann der Unterricht ausfällt? Und gibt es Hitzefrei auch im Büro?

Klettern die Außentemperaturen auf 30 Grad, wird es auch in manchen Büroräumen und Fabrikhallen zu warm. Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt es dennoch nicht. Allerdings muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass seine Angestellten der Hitze nicht schutzlos ausgeliefert sind.

Nach den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ darf die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Fenster oder Glaswände müssen mit einem geeigneten Sonnenschutzsystem ausgerüstet sein, also etwa Jalousien, um direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden.

Bei einer Raumtemperatur von 30 Grad und mehr muss der Arbeitgeber aktiv werden. Er kann beispielsweise

  • die Bekleidungsregelungen lockern
  • Trinkwasser bereitstellen oder
  • die Arbeitszeit in die kühleren Morgenstunden verlagern.

Zudem kann er eine Gleitzeitregelung zur Arbeitszeitverlagerung einführen. Zudem sollten elektrische Geräte nur in Betrieb sein, wenn sie auch benötigt werden. Dadurch soll die innere thermische Last verringert werden.

Überschreitet die Lufttemperatur 35 Grad, ist der Raum nicht mehr zum Arbeiten geeignet – allerdings nur, wenn es weder organisatorische noch technische Maßnahmen gegen die Hitze gibt. Darunter fallen laut den Technischen Regeln für Arbeitsstätten beispielsweise Luftduschen oder Wasserschleier.

Besonderer Schutz für Schwangere & Co.

Besonderen Schutz genießen Personen, bei denen das Arbeiten bei über 26 Grad zu einer Gesundheitsgefährung führen kann. Dazu gehören Schwangere, stillende Mütter oder Mitarbeiter, die mit einem Attest gesundheitliche Probleme nachweisen können. Würde die angemessene Raumtemperatur in den Arbeitsräumen überschritten werden, können sie eine Freistellung beantragen.

In Außenberufen tätige Menschen müssen vor direkter Sonne geschützt werden, beispielsweise durch Sonnensegel oder Schirmmützen. Auch Sonnencreme und Trinkwasser sollten bereitgestellt werden.

Tipps gegen die Hitze im Büro

Um die Arbeit an heißen Tagen erträglicher zu gestalten, können Sie einiges für die Erfrischung tun:

  • Ziehen Sie an heißen Tagen im Büro luftige Kleidung an, am besten aus atmungsaktiven Materialien wie Baumwolle oder Seide.
  • Lüften Sie die Arbeitsräume am frühen Morgen gut durch. Schließen Sie die Fenster komplett, sobald es draußen wärmer wird. Das hält die Hitze draußen. Lassen Sie die Jalousien auch nach Arbeitsende geschlossen.
  • Nehmen sie ausreichend Flüssigkeit zu sich und essen Sie leichte Speisen wie Salat oder gedünstetes Gemüse.
  • Bewegen Sie sich in der Pause etwas, das bringt Ihren Kreislauf in Schwung. Vergessen Sie den Sonnenschutz dabei nicht, falls Sie nach draußen gehen.
  • Kühlen Sie Ihre Handgelenke unter fließendem und kühlem Wasser. Das erfrischt. Benetzen Sie hin und wieder auch Ihre Schläfen und den Nacken
  • Schalten Sie nicht benötigte Elektrogeräte aus. Das treibt die Raumtemperatur nicht noch zusätzlich in die Höhe.
  • Stellen Sie einen Ventilator auf, falls Sie an Ihrem Arbeitsplatz keine Klimaanlage haben.

Arbeiten bei Hitze: Sinkende Konzentration

Klar ist aber auch, dass Konzentrationsfähigkeit und Lernbereitschaft sinken, wenn es in Räumen zu heiß ist. Daher sollten wichtige Aufgaben in den Vormittag verlegt werden.

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