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Finanzen

Hinterbliebenenrente: Wer bekommt drei Monate Rente nach dem Tod?

wochentlich.deBy wochentlich.de29 Dezember 2023Keine Kommentare2 Mins Read
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Hinterbliebenenrente: Wer bekommt drei Monate Rente nach dem Tod?
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Ist der Ehepartner verstorben, gilt für den Hinterbliebenen das sogenannte Sterbevierteljahr. In welchen Fällen bekommt er in dieser Zeit eine Rente?

Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner haben nach dem Tod ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Während für die Witwenrente bestimmte Voraussetzungen gelten und für die Berechnung das Einkommen des Hinterbliebenen angesetzt wird, steht Ihnen die Rente für das Sterbevierteljahr ungekürzt zu.

Sterbevierteljahr nach dem Tod

Die drei auf den Sterbemonat folgenden Monate werden als Sterbevierteljahr bezeichnet. Für diese drei Monate bekommen Witwe, Witwer oder der eingetragene Lebenspartner die ungekürzte Rente des Verstorbenen. Anders als bei der Witwenrente wird das Einkommen des Hinterbliebenen nicht berücksichtigt. Es spielt keine Rolle, ob der Hinterbliebene Anspruch auf die große oder kleine Witwenrente hat. Die Rente für das Sterbevierteljahr erhalten Sie nicht über drei Monate, sondern als Einmalzahlung.

Anspruch auf drei Monate Rente nach dem Tod

Anspruch auf drei Monate Rente nach dem Tod haben Witwen und Witwer sowie eingetragene Lebenspartner. Kinder, Pflegekinder oder Stiefkinder des Verstorbenen haben keinen Anspruch. Lebenspartner, bei denen es sich nicht um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt, haben ebenfalls keinen Anspruch auf das Sterbevierteljahr.

Voraussetzungen für das Sterbevierteljahr

Damit Sie die Rente für das Sterbevierteljahr erhalten, gibt es bestimmte Voraussetzungen:

  • Der Verstorbene war gesetzlich rentenversichert.
  • Der hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner hat seinen Wohnsitz in Deutschland.
  • Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens ein Jahr lang.
  • Einen Antrag auf die Zahlung stellen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod.

Antrag auf Rente für das Sterbevierteljahr

Um die Rente für das Sterbevierteljahr zu erhalten, stellen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod Ihres Ehe- oder Lebenspartners einen Antrag beim Rentenservice der Deutschen Post. Formulare sind online verfügbar. Den Antrag auf das Sterbevierteljahr stellt häufig der Bestatter. Hat der Verstorbene noch keine Rente bezogen, stellen Sie den Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger.

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