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Hier ist in Nürnberg das Böllern tabu

wochentlich.deBy wochentlich.de21 Dezember 2023Keine Kommentare2 Mins Read
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Hier ist in Nürnberg das Böllern tabu
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Nur noch wenige Tage bis zum Jahreswechsel: Wer 2024 mit Feuerwerk begrüßen will, sollte diese Verbotszonen in Nürnberg kennen. Es drohen empfindliche Strafen.

Silvester steht kurz bevor. Viele Nürnberger feiern den Jahreswechsel traditionell in der Altstadt. Doch genau dort ist Feuerwerk nicht überall erlaubt. Im Zweifelsfall drohen empfindliche Bußgelder – von bis zu 10.000 Euro, wie die Stadt auf ihrer Internetseite mitteilt.

Es gibt in der Innenstadt zwei verschiedene Verbotszonen. Die eine umfasst die Burg sowie den Bereich um die Festung. Dazu zählen die Vestnertorbrücke, der Platz an der Kaiserstallung, die Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg. Verboten ist dort nicht nur das Zünden von Böllern und Raketen, sondern auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern.

Das Verbot rund um die Burg gilt an Silvester ab 21 Uhr bis 2 Uhr an Neujahr. Zudem ist zu beachten, dass auf der Burg selbst Gläser und Glasflaschen ebenfalls nicht erlaubt sind. Ein Sicherheitsdienst sei in der Nacht auf der Burg vor Ort und kontrolliere Taschen.

Es gibt noch eine weitere Verbotszone

Auch rund um die Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche wird zu Silvester eine Verbotszone eingerichtet. Die umfasse laut Stadt auch die dazwischenliegenden Bereiche der Königstraße, der Kaiserstraße, der Museumsbrücke, der Fleischbrücke und der Plobenhofstraße. Auch der Hauptmarkt, die Waaggasse, der Rathausplatz und die Burgstraße liegen in der Zone. Hier ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern vom 31. Dezember bis zum 1. Januar ganztägig gültig.

Alle Verbotsbereiche werden laut Stadt mit Schildern gekennzeichnet. Auch die Polizei sei in der Silvesternacht in Nürnberg präsent und führe Kontrollen durch. Zudem weist die Stadt darauf hin, dass Raketen oder Böller nie in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern oder Kirchen abgebrannt werden dürfen. Böllern sei außerdem generell nur an zwei Tagen im Jahr erlaubt, nämlich an Silvester und Neujahr.

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