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Heute wird über seine Zukunft verhandelt

wochentlich.deBy wochentlich.de6 Mai 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Heute wird über seine Zukunft verhandelt
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Ehepaar hat alles geregelt

Marius Borg Høiby: So wollen Mette-Marit und Haakon ihm helfen


06.05.2026 – 07:48 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Mette-Marit, Haakon und Marius Borg Høiby im Jahr 2016. (Quelle: IMAGO/Royalportraits Europe/Bernard Rubsamen / Bestimage)

Marius Borg Høiby sitzt in Untersuchungshaft. Nun hat seine Familie eine entscheidende Voraussetzung für seinen Freilassungsantrag erfüllt.

Seit dem 2. Februar sitzt Marius Borg Høiby in Untersuchungshaft. Zwei Anträge auf Freilassung scheiterten bereits, zuletzt im März vor dem Berufungsgericht. Nun hat seine Verteidigung einen neuen Anlauf genommen.

Wie bereits bekannt war, beantragen seine Anwälte Hausarrest mit elektronischer Fußfessel. Dafür braucht Marius Borg Høiby einen festen Wohnsitz. Den haben ihm seine Mutter, Kronprinzessin Mette-Marit, und sein Stiefvater, Kronprinz Haakon, nun auf dem Anwesen Skaugum verschafft. Auf dem Gelände des Kronprinzenpaares steht ein kleines Einfamilienhaus, in dem Marius Borg Høiby früher bereits gelebt haben soll. Dieses Haus stand zuletzt leer.

Verteidiger René Ibsen erklärte der norwegischen Zeitung „Nettavisen“, wie es dazu kam: „Er hat die Wohnung in Frogner nicht mehr, also mussten wir eine andere Lösung finden, wo er wohnen soll. Das Haus, über das er in Skaugum verfügte, steht leer, und da war es naheliegend, dass er dorthin zurückziehen könnte.“ Es sei bereits ein Mietvertrag abgeschlossen worden. Wer genau als Mieter eingetragen wurde, ist nicht bekannt. Der Verteidiger betonte lediglich, dass die Kronprinzessin und der Kronprinz alles geregelt hätten.

Die Anhörung über den Antrag findet am Mittwoch, dem 6. Mai 2026, vor dem Bezirksgericht Oslo statt. Das teilte Ibsen der norwegischen Zeitung „VG“ mit. Grundlage ist eine Gesetzesänderung vom August 2025, die es in bestimmten Fällen erlaubt, Untersuchungshaft durch elektronische Überwachung zu ersetzen, sofern das Gericht dies als geeignet einstuft.

Ein zentraler Punkt bei der Anhörung ist die Frage nach einer möglichen Rückfallgefahr. Das Berufungsgericht hatte im März eine Haftentlassung unter anderem mit einer „hohen Rückfallgefahr“ abgelehnt. Zudem steht ein angeblich mehrfach verletztes Kontaktverbot zu einer Frau aus Frogner im Fokus. Ibsen betonte, sein Mandant werde die Auflagen verstehen und einhalten: „Wenn er sich außerhalb der Wohnung bewegt, wird ebenfalls ein Alarm ausgelöst.“

Marius Borg Høiby ist mit insgesamt 40 Anklagepunkten konfrontiert, darunter vier Vergewaltigungsvorwürfe nach norwegischem Recht. Die Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre und sieben Monate Haft, die Verteidigung hält eine Freiheitsstrafe von etwa eineinhalb Jahren für angemessen. Ein Urteil wird Anfang Juni 2026 erwartet.

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