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Helmpflicht für Radfahrer kommt – das ändert sich ab Oktober

wochentlich.deBy wochentlich.de24 Juni 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Helmpflicht für Radfahrer kommt – das ändert sich ab Oktober
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Ab Oktober

Spanien führt Helmpflicht für Radfahrer ein


24.06.2026 – 19:10 UhrLesedauer: 2 Min.

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Radfahrerin ohne Helm in Madrid: Das ist ab Oktober 2026 verboten. (Quelle: IMAGO/Eduardo Parra)

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Wenn sich in Spanien die Straßenverkehrsordnung ändert, betrifft das auch viele Reisende aus Deutschland. Sie müssen sich ab Oktober an neue Regeln halten.

Radfahrer in Spanien müssen im Straßenverkehr ab Oktober einen Helm tragen. Diese Pflicht ist Teil einer am Dienstag vom Ministerrat in Madrid verabschiedeten Reform der spanischen Straßenverkehrsordnung. Sie umfasst außerdem zahlreiche neue Vorschriften für Motorradfahrer, E-Scooter-Nutzer und Autofahrer. Die meisten Änderungen sollen ab Oktober in Kraft treten.

Nach Angaben der spanischen Verkehrsbehörde DGT soll die Reform die Verkehrsregeln an die veränderten Mobilitätsgewohnheiten der vergangenen zwei Jahrzehnte anpassen. Zudem orientiere sich die Regierung an den europäischen Zielen für mehr Verkehrssicherheit und nachhaltige Mobilität.

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Neue Regeln für E-Scooter

Für Fahrer von Elektrorollern gilt künftig ein Mindestalter von 15 Jahren. Die Regelung wird landesweit eingeführt. In Palma de Mallorca bestand eine entsprechende Altersgrenze bereits zuvor, schreibt die „Mallorca Zeitung“.

Außerdem müssen E-Scooter-Fahrer künftig einen Helm tragen, und das Licht am Roller muss jederzeit eingeschaltet sein. Eine Warnweste ist nach den neuen Vorschriften nur bei Fahrten in der Nacht oder bei schlechter Sicht erforderlich. Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen.

Neue Regeln für Radfahrer

Ab Oktober 2026 wird das Tragen eines Helms für Radfahrer ausnahmslos vorgeschrieben. Bislang galt die Helmpflicht nur außerhalb geschlossener Ortschaften, während sie in Städten freiwillig war. Auch hier droht bei Verstößen ein Bußgeld von 200 Euro. Lieferfahrer und andere Berufsradfahrer müssen künftig eine Warnweste tragen.

Innerorts sollen Radfahrer bevorzugt in der Fahrbahnmitte fahren, heißt es von der DGT. Zudem können Kommunen in Tempo-30-Zonen erlauben, dass Fahrräder entgegen der Einbahnrichtung unterwegs sind. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Beschilderung.

Für Autofahrer gelten ebenfalls neue Vorschriften: Sie müssen künftig mindestens fünf Meter Abstand zu vorausfahrenden Radfahrern halten. Auf Straßen mit mehreren Fahrspuren wird beim Überholen von Radfahrern ein Spurwechsel verpflichtend.

Neue Regeln für Motorradfahrer

Motorradfahrer und ihre Mitfahrer müssen auf Landstraßen künftig Handschuhe tragen. Die Regel gilt auch für Fahrer von Mopeds. Verboten sind außerdem Flip-Flops, Sandalen und ähnliche offene Schuhe. Bei Staus oder stockendem Verkehr dürfen Motorräder künftig mit bis zu 30 km/h den rechten Seitenstreifen benutzen. Berufsmotorradfahrer müssen zudem demnächst eine Warnweste tragen.

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