Verbraucherfall

Hamburger Paar kauft Bett – dann beginnt der Ärger


Aktualisiert am 03.07.2026 – 15:06 UhrLesedauer: 3 Min.

Das Bett ohne Kopfteil in der Hamburger Wohnung: Genau hier sollte das neue Modell nach Darstellung der Kunden vollständig hineinpassen.

Das Bett ohne Kopfteil in der Hamburger Wohnung: Genau hier sollte das neue Modell nach Darstellung der Kunden vollständig hineinpassen. (Quelle: Privat)

Ein Hamburger Paar lässt sich beim Bettenkauf im Geschäft beraten. Nach der Lieferung geht es um Zentimeter. Der Streit mit dem Händler beginnt.

Ein Hamburger Paar wollte beim Bettenkauf auf Nummer sicher gehen. Es kaufte nicht online, sondern ließ sich in einer Filiale von Swiss Sense in Köln beraten. Nach der Lieferung begann der Streit.

Das Polsterbett sollte in der Hamburger Wohnung in eine Nische zwischen zwei Einbauschränken passen. Nach Darstellung der Kunden hatten sie im Geschäft Fotos, einen Grundriss und die Maße vorgelegt. Trotzdem sei ihnen ein Modell empfohlen worden, dessen Kopfteil am Ende zu breit gewesen sei.

Swiss Sense weist den Vorwurf zurück. Ein Sachmangel oder Beratungsfehler sei nicht erkennbar, heißt es in dem t-online vorliegenden Schriftverkehr.

Streit um Kopfteil und Nischenmaß

Bestellt wurde ein Polsterbett des Modells Capella Celia mit einer Liegefläche von 180 mal 200 Zentimetern. Diese Größe war dem Paar wichtig, weil es eine vorhandene Matratze weiter nutzen wollte.

Nach der Lieferung stellte sich aus Sicht der Kunden das Problem heraus. Das Kopfteil sei rund 225 Zentimeter breit und passe deshalb nicht an den vorgesehenen Platz. Besonders ärgert die Kunden ein Detail aus dem Beratungsgespräch: Nach ihrer Darstellung sei dort von einer Liegefläche von 180 Zentimetern und einem Überstand von etwa zehn Zentimetern pro Seite die Rede gewesen. Damit hätte das Bett aus ihrer Sicht in die Nische gepasst.

Das gelieferte Bett mit Kopfteil: Zwischen Käufer und Händler ist strittig, ob die Passform ausreichend besprochen wurde. (Quelle: Privat)

Die Kunden schreiben an Swiss Sense, es gehe ihnen nicht um einen Widerruf aus Nichtgefallen. Das Bett entspreche grundsätzlich der Bestellung. Bei korrekter Information über die Außenmaße hätten sie das Modell aber nicht gekauft.

Die Kunden verweisen zudem auf die Auftragsbestätigung. Darin seien zwar Modell, Liegefläche und einzelne Bestandteile des Bettes aufgeführt. Die aus ihrer Sicht entscheidende Gesamtbreite des Kopfteils sei dort aber nicht klar ausgewiesen.

Warum wurde der Auftrag angenommen?

Swiss Sense sieht den Fall anders. Das Unternehmen schreibt an die Kunden, die Maßsituation sei im Verkaufsgespräch besprochen worden. Dabei sei auch darauf hingewiesen worden, dass bei der vorhandenen Einbausituation ein Bett oder Kopfteil ohne seitlichen Überstand geeigneter wäre.

Das Paar habe das Modell in der Ausstellung gesehen, so Swiss Sense weiter. Der seitliche Überstand des Kopfteils sei dort erkennbar gewesen und im Gespräch thematisiert worden. Auch eine kleinere Ausführung mit 160 mal 200 Zentimetern sei angesprochen worden. Diese hätten die Kunden abgelehnt.

Für die Kunden bleibt gerade das unverständlich. Wenn ein anderes Kopfteil geeigneter gewesen sein soll, warum wurde der Auftrag für das Modell mit seitlichem Überstand dann trotzdem angenommen? Das Bett sei nicht online bestellt, sondern in der Filiale gemeinsam mit einer Beraterin konfiguriert worden.

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