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Haft droht: Paar darf Straße vor eigenem Haus nicht betreten

wochentlich.deBy wochentlich.de15 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Haft droht: Paar darf Straße vor eigenem Haus nicht betreten
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Aus dem Haus gehen, und schon strafbar gemacht? Das ist das Schicksal eines Kölner Paares. Was hinter dem erstaunlichen Nachbarschaftsstreit steckt.

Ein Kölner Paar hat laut einem Medienbericht einen kuriosen Rechtsstreit in der vergangenen Woche verloren: Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, dass dem Paar im Stadtteil Lindenthal nun nach einem Urteil des Amtsgerichts eine Strafe von 250.000 Euro oder ein sechsmonatiger Gefängnisaufenthalt droht, sollten sie ihr Haus verlassen und einen Fuß auf die Straße setzen.

Der Besitzer der Privatstraße fordert von den beiden nämlich 50 Euro Wegegeld pro Tag, was sie sich weigern, zu bezahlen. Das Problem des Paares: einen anderen Weg aus dem Haus gibt es aber nicht.

Die beiden hatten laut dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor Gericht darauf verwiesen, dass der ursprüngliche Bauherr des Areals sich in den 1970ern nicht an den Vertrag mit der Stadt Köln gehalten hatte, den später fertiggestellten Stüttgerhofweg unentgeltlich an die Gemeinde Lövenich zu übergeben. Die Straße blieb also offiziell im Besitz der Immobiliengesellschaft, der das Amtsgericht Köln nun recht gab.

Und das, obwohl das Gericht das Verhalten der Immobiliengesellschaft, deren Besitzer selbst an der Privatstraße wohnen, nicht nachvollziehen kann. So sei das Verhalten der Gesellschaft, die im Übrigen allen anderen Nachbarn des Paares die Nutzung der Privatstraße ohne Kosten erlaubt, „objektiv ungerecht“. „Gerecht“ oder „gleich“ müsste die Gesellschaft das Kölner Paar aber rein rechtlich gesehen auch nicht behandeln, so das Gericht laut dem Bericht.

Kölner Paar hofft auf die Stadt Köln

Stattdessen sieht das Gericht Fehler bei dem Kölner Paar: Es habe ein sogenanntes „Notwegerecht“ von der Immobiliengesellschaft nicht verlangt – und sich damit selbst in diese Lage gebracht.

Dieser Paragraf sieht vor, dass man von seinem Nachbarn verlangen kann, dass dieser es dulden muss, dass man dessen Grundstück zur Erreichung des eigenen Grundstücks nutzt – wenn denn kein anderer Weg möglich ist. Das wollte das Paar aber nicht, weil es fürchtete, dann am Ende doch wieder vor Wegegeldforderungen von der verfeindeten Gesellschaft zu stehen.

Die beiden Kölner hoffen nun auf die Stadt, die bisherige Privatstraße öffentlich zu widmen – dann dürfte jeder den Weg nutzen. Ganz, ohne dafür zu zahlen.

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