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Politik

Gutachten listet Belege bis zu Chrupalla und Weidel auf

wochentlich.deBy wochentlich.de8 Mai 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Gutachten listet Belege bis zu Chrupalla und Weidel auf
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„Gesichert rechtsextremistisch“

Das soll im Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD stehen

Aktualisiert am 08.05.2025 – 08:56 UhrLesedauer: 2 Min.

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Die AfD-Politiker Alice Weidel und Bernd Höcke (Archivbild): Der Verfassungsschutz stuft die Partei als gesichert rechtsextremistisch ein. (Quelle: Sören Stache/dpa)

Die AfD gilt als gesichert rechtsextremistisch. Jetzt ist klar, wie der Verfassungsschutz zu seinem Urteil kam.

Mehr als tausend Seiten umfasst das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zur AfD. Am Ende stuft die Behörde die Partei als gesichert rechtsextremistisch ein. Das Magazin „Der Spiegel“ konnte das BfV-Dokument nun einsehen. Die Bilanz: Die Behörde listete Belastendes von 353 Mitgliedern der AfD auf, „von der Kreisebene bis hoch zu den Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla“, so das Magazin.

Im Wesentlichen stützte sich das BfV in seiner Analyse auf das Untergraben der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde, etwa durch rassistische und ausländerfeindliche Einstellungen in der AfD. So halte der Verfassungschutz, den „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ der AfD nicht mit Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbar.

Das BfV spricht zudem von einer „fortlaufenden Agitation“ gegen Migranten, Geflüchtete und Muslime durch Funktionäre der Partei. Die AfD, so schreibt es der Inlandsnachrichtendienst, stelle Migranten als „bedrohliches Kollektiv“ dar. Teils dichte sie ganzen Gruppen wegen ihrer Herkunft eine „erhöhte Gewaltneigung“ an.

Demnach belegte der Verfassungsschutz „auf rund 400 Seiten völkischer, rassistischer, minderheitenfeindlicher und antimuslimischer Äußerungen von Parteifunktionären“. So listete das Amt im Gutachten zahlreiche belastende Belege auf:

Die Einschätzung der Behörde laut „Spiegel“: „Eine Mäßigung ist nicht in Sicht.“

Die Behörde hat außerdem einen „starken Verdacht“, dass die AfD sich auch gegen das „Demokratieprinzip“ richte. Ihre Funktionäre diffamierten „fortwährend pauschal“ Vertreter anderer Parteien und machten diese etwa als „Gemeinschaft von Politgangstern“ oder als „Volksverräter“ verächtlich.

So zieht sich das laut „Spiegel“ durch das gesamte Gutachten. Die Zitate werden die Debatte über das weitere Vorgehen gegen die AfD weiter befeuern.

Die AfD kündigte Klage gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz an. In Gerichtsverfahren gegen die Bewertung als Verdachtsfall war die Partei in zwei Instanzen gescheitert.

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