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You are at:Home»Finanzen»Grundschuld löschen: Welche Kosten fallen an?
Finanzen

Grundschuld löschen: Welche Kosten fallen an?

wochentlich.deBy wochentlich.de4 März 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Grundschuld löschen: Welche Kosten fallen an?
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Ein Haus lässt sich leichter verkaufen, wenn die Grundschuld gelöscht ist. Das kostet aber Geld. Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen.

Wenn Sie als Hauseigentümer den Kredit für Ihre Immobilie und Ihr Grundstück vollständig zurückgezahlt haben, können Sie bei der Bank gemäß § 1144 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine sogenannte Löschungsbewilligung beantragen, um die im Grundbuch eingetragene Grundschuld beim Grundbuchamt löschen zu lassen.

Sowohl Sie als auch Ihr Gläubiger, also die Bank, unterschreiben das Dokument. In der Regel verfügen die Banken über entsprechende Vordrucke für eine Löschungsbewilligung. Diese Unterlagen müssen von einem Notar beurkundet werden. Danach reichen Sie oder der Notar die Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt ein, das Ihren Antrag prüft und schließlich die Grundschuld löscht.

Mit der Einigung zwischen Ihnen und der Bank wird die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht. Danach gilt das Grundstück als schuldenfrei. Für diesen Prozess werden allerdings Gebühren fällig. Erfahren Sie hier, was es kostet, eine Grundschuld löschen zu lassen und warum Sie sich die Kosten sparen könnten.

Grundpfandrecht

Mit einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld, dem Grundpfandrecht, sichert sich die Bank als Kreditgeber Ihnen gegenüber als Kreditnehmer ab. Das heißt: Im Fall, dass Sie Ihre Schulden nicht mehr begleichen oder die Kreditraten nicht mehr zahlen können, treten Sie die Immobilie an die Bank ab.

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Zunächst einmal darf die Bank Ihnen für die Löschungsbewilligung keine Gebühren in Rechnung stellen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Bank gesetzlich verpflichtet, die Löschungsbewilligung zu erteilen, damit die Grundschuld gelöscht werden kann.

Kosten entstehen erst bei der eigentlichen Löschung der Grundschuld durch das Grundbuchamt. Für die Löschung der Grundschuld können Notar und Grundbuchamt jeweils eine Gebühr von 0,2 Prozent des Grundschuldbetrages verlangen. Die Höhe der Kosten sind im § 34 GNotKG (Gerichts- und Notargesetz) festgelegt.

Bei einer Grundschuld von 500.000 Euro würden sich die Kosten für die Löschung der Grundschuld beispielsweise auf 2.000 Euro summieren (1.000 Euro für den Notar plus 1.000 Euro für das Grundbuchamt).

Wichtig zu wissen: Es ist nicht möglich, die Grundschuld ohne Notar löschen zu lassen. Eine notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich. In der Regel leitet der Notar die Löschungsbewilligung an das Grundbuchamt weiter.

Zudem können weitere Gebühren anfallen: Die Bank ist beispielsweise berechtigt, die Notarkosten für die Ausfertigung der Urkunde in Rechnung zu stellen. Ebenso darf der Notar eine Gebühr verlangen, wenn er die Korrespondenz zwischen Ihnen, der Bank und dem Grundbuchamt übernimmt. Es können weitere Kosten für Kopien und Porto anfallen.

So können Sie Kosten sparen

Wenn Sie Ihre Grundschuld nicht löschen lassen wollen, besteht in der Regel kein Risiko. Denn die Bank tritt die Grundschuld automatisch an Sie als Eigentümer ab, sobald Sie Ihre Darlehensschuld an die Bank zurückgezahlt haben. Die Grundschuld wandelt sich dann in eine Eigentümergrundschuld um und die Bank verliert ihr Recht an der Grundschuld.

Sie sollten jedoch die Löschungsbewilligung (siehe oben) beantragen und unterschreiben. Damit haben Sie einen Nachweis, dass Sie Ihren Kredit bei der Bank vollständig zurückgezahlt haben, ohne die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen. In diesem Fall fallen keine Notar- und Grundbuchamtskosten an.

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