Reformpläne von Union und SPD

Großer Brocken Steuerreform – darum geht es

Aktualisiert am 30.06.2026 – 04:30 UhrLesedauer: 3 Min.

Die Einkommensteuer fließt Bund, Ländern und Kommunen zu. (Symbolbild) (Quelle: Robert Michael/dpa/dpa-bilder)

Die Koalition will in dieser Woche ein großes Reformpaket schnüren. So lautet zumindest der Plan. Auf der Agenda stehen viele Streitthemen, ein Vorhaben ist aber ganz besonders umstritten.

Auf dem Weg zu einem großen Reformpaket muss die schwarz-rote Koalition in dieser Woche noch dicke Brocken aus dem Weg räumen. Neben einer flexibleren Arbeitszeit betrifft dies vor allem steuerliche Entlastungen – über eine Reform der Einkommensteuer und mit Wirkung zum 1. Januar 2027. Am Mittwoch kommen die Spitzen der Koalition zusammen. Darum geht es:

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Nicht nur Erwerbstätige zahlen sie, sondern auch Inhaber kleinerer und mittlerer Betriebe. Bund und Länder bekommen einen Anteil von jeweils 42,5 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent – bei einer Reform ist der Bund also auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen.

Wer mehr verdient, führt prozentual mehr von seinem Einkommen als Steuer ab. Der Einkommensteuertarif ist „progressiv“, erhöht sich also mit steigendem Einkommen. Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er garantiert, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2026 liegt dieser Betrag bei 12.348 Euro.

Über dem Grundfreibetrag gibt es sogenannte Tarifzonen mit unterschiedlich hohen Steuersätzen. Die Steuerlast wächst schrittweise an. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro für Ledige greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Für jeden Euro, der über dieser Grenze liegt, müssen 42 Cent Steuern bezahlt werden. Der Höchststeuersatz ist der „Reichensteuersatz“ mit 45 Prozent, der ab 277.826 Euro greift.

Warum soll eine Reform kommen?

Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf eine Reform verständigt, um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, sagte, der aktuelle Tarifverlauf setze falsche Signale. „Während in den 1960er Jahren ein Vielfaches vom Durchschnittseinkommen nötig war, damit der Spitzensteuersatz griff, reicht heute teils das 1,2-Fache eines durchschnittlichen Einkommens aus.“ Das betreffe gut verdienende Facharbeiter, Handwerksmeister, Ingenieure und viele kleine wie mittlere Unternehmen, die über die Einkommensteuer veranlagt werden.

Wie soll die Reform aussehen?

Das ist unklar. Im Kern geht es darum, wie Tarifzonen verschoben werden und bis zu welchem Betrag Einkommen wie stark entlastet werden sollen. Davon hängt auch ab, wie teuer die Reform wird. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat zwei Vorschläge auf den Tisch gelegt. Nach Medienberichten sieht ein Vorschlag eine kleinere Reform mit einer Entlastung von gut zehn Milliarden Euro vor, ein anderer Vorschlag eine größere mit einem Volumen von rund 25 Milliarden Euro.

Was sind die Streitpunkte?

Es geht vor allem darum, wie eine Reform gegenfinanziert werden soll. Die SPD will Bezieher hoher Einkommen sowie hohe Erbschaften stärker belasten. Die Rede ist von Einkommen ab 100.000 Euro. Die Union lehnt dies ab, ebenso wie einen höheren Spitzensteuersatz und eine stärkere Belastung hoher Erbschaften. Als möglich gilt die Zustimmung der Union zu einer höheren „Reichensteuer“. Eine Anhebung um einen Prozentpunkt bringt aber nur Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro.

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