Rentenansprüche

Große und kleine Witwenrente: Ein entscheidender Unterschied


Aktualisiert am 26.09.2025Lesedauer: 3 Min.

Große und kleine Witwenrente: Die kleine Witwenrente erhalten Sie nur für eine begrenzte Zeit. (Quelle: fizkes/getty-images-bilder)

Stirbt Ihr Partner, mit dem Sie bis zu dessen Tod verheiratet waren, haben Sie Anspruch auf eine Witwenrente. Wir erklären, worauf Sie achten sollten.

Ob große oder kleine Witwenrente – das hängt von bestimmten Faktoren ab. Waren Sie mit Ihrem Partner bis zu dessen Tod verheiratet, können Sie eine Witwen- oder Witwerrente beantragen. Die Zahlung dieser Hinterbliebenenrente endet mit einer Heirat. Die große und die kleine Witwenrente unterscheiden sich im Hinblick auf ihre Bedingungen, die Höhe und wie lange sie gezahlt werden.

Bedingungen für die große Witwenrente

Die große Witwenrente erhalten Sie, wenn Sie

  • mindestens 47 Jahre alt sind
  • erwerbsgemindert sind
  • ein minderjähriges Kind von Ihnen oder Ihrem Partner erziehen
  • ein Kind erziehen, das behindert ist und nicht für sich selbst sorgen kann.

Mindestens eine dieser Bedingungen muss vorliegen, damit Sie Anspruch auf die große Witwenrente haben. Stirbt Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2029, erhalten Sie die große Witwenrente auch schon, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind. Bei einem Todesfall im Jahr 2023 haben Sie zum Beispiel bereits mit 46 Jahren Anspruch darauf.

Bedingungen für die kleine Witwenrente

Erziehen Sie kein minderjähriges oder behindertes Kind und sind Sie nicht erwerbsgemindert, haben Sie beim Tod Ihres Ehepartners Anspruch auf die kleine Witwenrente. Sie erhalten die kleine Witwenrente bereits, wenn Sie das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Voraussetzungen für die Witwenrente

Sowohl für die kleine als auch für die große Witwenrente müssen Sie mindestens ein Jahr lang mit Ihrem Ehepartner verheiratet gewesen sein. Eine Ausnahme ist der Unfalltod Ihres Ehepartners. Sie erhalten die Witwenrente dann auch schon nach kürzerer Ehedauer.

Damit Ihnen die Witwenrente gezahlt werden kann, muss Ihr gestorbener Ehepartner bereits eine Rente bezogen haben oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Stirbt Ihr Ehepartner durch einen Arbeitsunfall, haben Sie auch schon nach einer kürzeren Versicherungsdauer Anspruch auf die Witwenrente.

Höhe der großen und kleinen Witwenrente

Unterschiede bestehen bei der großen und der kleinen Witwenrente in der Höhe. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente oder Rentenansprüche, die Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes hatte. Das gilt nach dem sogenannten neuen Recht. Das greift für alle, deren Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde.

Bei einer großen Witwenrente nach altem Recht gibt es hingegen 60 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen. Sie gilt, wenn:

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