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Gericht urteilt – kein Anspruch auf Rabatt

wochentlich.deBy wochentlich.de15 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Gericht urteilt – kein Anspruch auf Rabatt
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Ekel im Hotelrestaurant

Gericht urteilt über Insekten im Buffet

15.07.2026 – 07:19 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Fliege auf Kuchenstück: Zwei Insekten im Essen reichen nicht für Reisepreisminderung. (Quelle: RHJ)

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Ab wann ist ein Familienhotel wirklich familienfreundlich? Genau darüber musste ein Gericht entscheiden – nachdem ein Urlauber mehrere Beschwerden eingereicht hatte.

Eine Made und ein Fluginsekt im Hotelessen im All-inclusive-Urlaub in der Karibik begründen keine Minderung des Reisepreises. Das entschied das Landgericht Koblenz nach Angaben vom Dienstag im Fall eines Klägers, der mit seiner Ehefrau und seinem fünfjährigen Sohn eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik angetreten war. Zwei einzelne Insekten lassen laut Gericht „keinen Rückschluss auf strukturelle hygienische Mängel zu“. (Az: 13 S 34/25)

Weitere Mängel: Kein Meeting-Point, kein Infomaterial

Der Kläger hatte laut Gericht noch mehr beanstandet. So gab es in der als „familienfreundlich“ und „Family-Resort“ bezeichneten Hotelanlage einen Wasserpark mit mehreren Wasserrutschen. Eine davon durfte demnach nur mit einer Körpergröße von mindestens 1,20 Meter benutzt werden – damit konnte der Sohn des Klägers auf dieser nicht rutschen.

Auch habe der Fünfjährige zwar Zutritt zu den Buffetrestaurants der Anlage, aber nicht zu den À-la-Carte-Restaurants gehabt. Zudem habe es keine „zugesicherte Reiseleitung in Form eines Meeting-Points und Infomaterial“ gegeben, teilte das Gericht weiter mit.

„Insekten im Essen“ sind kein Mangel

Zunächst befasste sich das Amtsgericht Betzdorf mit dem Fall. Es entschied, dass dem Kläger für die fehlende Reiseleitung zwar eine Minderung des Reisepreises in Höhe von fünf Prozent zustehe. Jedoch stufte es weder die Insekten im Essen noch die weiteren Beschwerden zu den Rutschen und Restaurants als Mängel ein, die eine Minderung des Reisepreises rechtfertigen.

Diese Entscheidung bestätigte das Landgericht Koblenz Anfang Juli. Bei der Beschreibung „familienfreundlich“ sollte demnach ein Kinderbecken vorhanden sein, wenn die Hotelanlage einen Pool habe – das sei der Fall gewesen. Auch sei bei der gebuchten All-inclusive-Reise die Verpflegung in Buffetform vereinbart worden, so dass der Kläger bekommen habe, was er gebucht hatte.

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