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Gericht stoppt Zugriff auf „Zeit“-Tonaufnahmen

wochentlich.deBy wochentlich.de22 Oktober 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Prozess um Christina Block

Gericht stoppt Auswertung von Tonaufnahmen der Block-Kinder

22.10.2026 – 11:26 UhrLesedauer: 2 Min.

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Isabel Hildebrandt ist die Vorsitzende Richterin in dem Prozess um Christina Block. (Quelle: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa/dpa-bilder)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Neue Wendung im Prozess um Christina Block: Das Gericht setzt die Auswertung beschlagnahmter „Zeit“-Tonaufnahmen vorerst aus. Hintergrund ist eine Beschwerde des Verlags und einer Journalistin.

Im Prozess um die mutmaßliche Entführung der Kinder von Unternehmerin Christina Block hat das Landgericht Hamburg eine Entscheidung zur Sicherstellung von Tonaufnahmen vorerst ausgesetzt. Die Große Strafkammer 32 beschloss am Mittwoch (21. Oktober), dass die sichergestellten Aufzeichnungen des „Zeit“-Podcasts vorläufig nicht ausgewertet werden dürfen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Auf den Aufnahmen sind laut Medienberichten die beiden Block-Kinder Johanna und Klara zu hören. Die Dateien stammen aus dem Podcast der Wochenzeitung „Die Zeit“. Das Gericht hatte zuvor deren Herausgabe erzwungen. Dagegen wehrten sich die „Zeit“ und eine beteiligte Journalistin mit einer Beschwerde.

Umsetzung bis auf Weiteres ausgesetzt

Normalerweise stoppt eine Beschwerde den Vollzug einer gerichtlichen Entscheidung nicht automatisch. Nach Paragraf 307 Absatz 2 der Strafprozessordnung kann das zuständige Gericht jedoch anordnen, dass die Umsetzung bis auf Weiteres ausgesetzt wird. Von dieser Möglichkeit machte die Strafkammer nun Gebrauch.

Zur Begründung erklärte das Landgericht, dass das öffentliche Interesse an einer sofortigen Umsetzung angesichts der betroffenen Grundrechte der Beschwerdeführer nicht überwiege. Andernfalls könnten diesen schwere Nachteile drohen.

Wie das „Hamburger Abendblatt“ berichtet, kommt die Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Isabel Hildebrandt damit einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zuvor. Dieses soll über die angedrohte Durchsuchung entscheiden. Die „Zeit“ hatte angekündigt, sich mit allen verfügbaren Rechtsmitteln dagegen zu wehren.

Keine endgültige Entscheidung

Für das Verfahren bedeutet die Entscheidung zunächst, dass die sichergestellten Tonaufnahmen unangetastet bleiben. Eine endgültige Entscheidung über ihre mögliche Verwendung im Strafprozess ist damit nicht verbunden.

Seit Juli 2025 müssen sich die Hamburger Unternehmerin Christina Block, ihr Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling, sowie fünf weitere Angeklagte vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Im Mittelpunkt steht die mutmaßlich von Block in Auftrag gegebene Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder aus der Obhut ihres Vaters in Dänemark in der Silvesternacht 2023/24. Hintergrund ist ein jahrelanger Sorgerechtsstreit zwischen Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel.

Der Staatsanwaltschaft zufolge soll die Unternehmerin eine israelische Sicherheitsfirma mit der gewaltsamen Rückholung der Kinder beauftragt haben. Delling und drei weiteren Angeklagten wird Beihilfe vorgeworfen. Block und Delling bestreiten die Vorwürfe. Einer der Mitangeklagten hat seine Beteiligung an der Entführung eingeräumt. Für alle sieben Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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