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Finanzen

Gericht stoppt Werbung mit „Zinsen auf Dein Cash“

wochentlich.deBy wochentlich.de29 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Gericht stoppt Werbung mit „Zinsen auf Dein Cash“
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„Zinsen auf Dein Cash, unbegrenzt“

Gericht stoppt umstrittene Werbung von Trade Republic


29.07.2026 – 11:12 UhrLesedauer: 2 Min.

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Trade-Republic-App auf Smartphone: Ein Werbeslogan von Trade Republic hat Verbraucherschützer auf den Plan gerufen. (Quelle: Thomas Fuller/SOPA Images/imago-images-bilder)

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Wer Zinsen verspricht, muss auch transparent erklären, wie das Geld angelegt wird. Genau das tat Trade Republic laut Verbraucherschützern nicht. Ein Gericht hat den Fall jetzt entschieden.

Trade Republic hat seit Januar 2023 mit dem Slogan „Zinsen auf Dein Cash“ geworben. Damit ist jetzt Schluss. Zwei Klagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen den Neobroker (Az.: 101 O 83/24 und 91 O 14/25) endeten vor dem Landgericht Berlin II mit einem Vergleich.

Trade Republic verpflichtet sich, die beanstandete Werbung zu Verzinsung und Einlagensicherung künftig zu unterlassen. Die Verbraucherzentrale wertet den Vergleich als wichtigen Erfolg für mehr Transparenz bei Zinsangeboten.

Verbraucherschützer kritisieren irreführende Werbung

Auslöser der ersten Klage war ein Verstoß des Neobrokers gegen eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung. Darin hatte sich Trade Republic am 9. April 2024 verpflichtet, die Werbung mit „Zinsen auf Dein Cash“ zu unterlassen, wenn Kundinnen und Kunden die Verzinsung zunächst in der App aktivieren müssen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale hielt sich das Unternehmen nicht daran. Deshalb reichte sie im November 2024 Klage ein.

In der zweiten Klage bemängelten die Verbraucherschützer die fehlende Transparenz bei Zinssatz und Einlagensicherung. Trade Republic warb mit „Zinsen auf Dein Cash, unbegrenzt“, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass der beworbene Zinssatz nicht dauerhaft gilt. Stattdessen richtete sich seine Höhe nach einem von der Europäischen Zentralbank festgelegten Zinssatz.

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Außerdem kritisierte die Verbraucherzentrale Angaben zur Einlagensicherung. Trade Republic erklärte, das verfügbare Guthaben werde auf Partnerbanken verteilt und sei pro Konto und Kunde jeweils bis zu 100.000 Euro geschützt. Tatsächlich floss nach Angaben des Unternehmens jedoch nur ein Teil des Geldes auf Treuhandkonten mit Einlagensicherung. Ein weiterer Teil wurde in Liquiditätsfonds ohne Einlagensicherung investiert.

Besonders kritisch sahen die Verbraucherschützer, dass Kundinnen und Kunden die konkrete Aufteilung ihres Guthabens auf Treuhandkonten und Liquiditätsfonds erst nach der Kontoeröffnung und einer Einzahlung einsehen konnten.

Mehr Transparenz für Sparer

Nils Neuhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, sieht den Vergleich als wichtigen Schritt für mehr Transparenz. „Wer mit attraktiven Zinsen wirbt, muss Verbraucherinnen und Verbraucher klar und rechtzeitig darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen diese Zinsen tatsächlich gezahlt werden“, erklärt Neuhauser.

Mit dem Vergleich verpflichtet sich Trade Republic außerdem, die beanstandeten Aussagen dauerhaft zu unterlassen, die Kosten der Verfahren zu tragen und eine Vertragsstrafe von 5.500 Euro zu zahlen.

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