Gericht fällt Urteil
Erfolg für Uber: Münchner Mindestpreise vorerst gekippt
Aktualisiert am 09.10.2026 – 07:25 UhrLesedauer: 2 Min.
München hatte Mietwagendienste wie Uber per Verfügung an Taxipreise gebunden. Ein Gericht setzt diese Regelung nun außer Kraft.
Das Verwaltungsgericht München hat die seit Juli geltenden Mindestpreise für Mietwagendienste wie Uber vorläufig außer Kraft gesetzt. In fünf Eilbeschlüssen gab das Gericht den klagenden Unternehmen recht und stufte die städtische Allgemeinverfügung als „voraussichtlich insgesamt rechtswidrig“ ein.
Die Entscheidungen in den Hauptsacheverfahren stehen noch aus, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet.
Was die Verfügung vorsah
Die Allgemeinverfügung der Stadt München schrieb vor, dass sich die Preise der Mietwagendienste am städtischen Taxitarif orientieren müssten. Dieser liege aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro zuzüglich 2,70 Euro pro Kilometer. Vor der Neuregelung lagen die Preise der Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxipreisen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Stadt die Verfügung auch für Fahrten erlassen hatte, die über das Münchner Stadtgebiet hinausführen oder von außerhalb in die Stadt hineinführen. Damit habe die Landeshauptstadt ihre Zuständigkeit überschritten. Da dieser rechtswidrige Teil nicht vom Rest der Verfügung trennbar sei, sei die gesamte Regelung voraussichtlich rechtswidrig.
Hintergrund: Verstöße gegen den Mindestlohn
Einen Anlass für die Mindestpreisregelung lieferten Erkenntnisse des Hauptzollamtes München. Demnach verstießen die Anbieter „fast flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften“. Auch das Mindestlohngesetz sei regelmäßig missachtet worden. Taxifahrerinnen und Taxifahrer hatten deshalb demonstriert und faire Wettbewerbsbedingungen sowie Mindestpreise gefordert.
Das Münchner Kreisverwaltungsreferat hatte mit Stichproben geprüft, ob die Neuregelung eingehalten wurde, teilte wegen der laufenden Gerichtsverfahren jedoch keine Ergebnisse mit. Laut einer Marktbeobachtung des Taxi-Vermittlers Freenow orientierten sich „rund 50 Prozent der angebotenen Fahrten nicht am gesetzlichen Mindestpreis und unterbieten diesen illegal“, wobei es deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern gebe.
Taxiunternehmen hätten der Stadt mitgeteilt, dass die Auswirkungen der Mindestpreise „für die Taxiunternehmen leicht spürbar“ seien. Freenow selbst spricht von einem „klaren, positiven Effekt auf das klassische Taxigewerbe“.
Bolt: Nachfrage brach um 44 Prozent ein
Der Fahrdienst Bolt berichtete, dass die Nachfrage im Monat nach der Neuregelung um 44 Prozent eingebrochen sei. „Innerhalb weniger Wochen wurde damit nahezu ein ganzes Jahr Marktwachstum ausgelöscht“, teilte das Unternehmen mit. „Gleichzeitig fanden rund 40.000 Fahrten überhaupt nicht mehr statt – ein Hinweis darauf, dass viele Menschen angesichts der höheren Preise ganz auf diese Mobilitätsoption verzichtet haben.“
Auch Uber sieht sich durch das Urteil bestätigt. Mindestpreisregelungen seien rechtlich nicht haltbar, erklärte das Unternehmen und forderte die Stadt München auf, die Allgemeinverfügung vollständig zurückzunehmen.
Verband fordert Rückkehr zum Dialog
Der Bundesverband „wirfahren“, der die Interessen von Taxi- und Mietwagenplattformen vertritt, begrüßte die Entscheidung. „Wie bereits eine entsprechende Entscheidung zu Mindestpreisen in Köln gezeigt hat, überschreiten Kommunen ihre Kompetenzen, wenn sie Mindestpreise auch für Fahrten außerhalb ihres Stadtgebiets festsetzen wollen“, erklärte der Verband. Mindestpreise schufen „erhebliche Rechtsunsicherheit“ und gefährdeten „Arbeitsplätze und unternehmerische Existenzen in der Mietwagenbranche“. Außerdem würden Bürger belastet.
