Kurioser Fall

Lehrerin scheitert mit Klage: Zeitunglesen ist kein Dienstunfall


24.05.2026 – 11:21 UhrLesedauer: 2 Min.

Eine Frau liest Zeitung: In Franken klagte eine Lehrerin, weil ein Zeitungsartikel und Leserkommentare Depressionen bei ihr auslösten. (Quelle: izzetugutmen)

Eine Lehrerin aus Bayern wollte ihre psychische Erkrankung als Dienstunfall anerkannt bekommen. Der Auslöser ist kurios.

Nachdem sie aufgrund eines Zeitungsartikels Depressionen bekommen hatte, wollte eine Lehrerin aus Bayern sich diese Erkrankung als Dienstunfall anerkennen lassen. Der Bayerische Verwaltungsgerichthof (VGH) in München gab ihr in diesem kuriosen Fall allerdings kein Recht. Was war passiert?

Wie die „Legal Tribune“ berichtet, war die Lehrerin im Jahr 2017 mit einer fünften und sechsten Klasse einer Schule aus Hof auf Klassenfahrt im Fichtelgebirge. Weil einige der Schüler nach einer Disco-Veranstaltung zu laut waren, griff sie zu einer drastischen Maßnahme – und ließ die Kinder im Speisesaal schlafen, wo sie die Nacht auf dem Boden oder auf Stühlen verbrachten.

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Anerkennung von Dienstunfall: Erhebliche finanzielle Vorteile

Zurück zu Hause beschwerten sich Eltern, ein Vater erstattete sogar Strafanzeige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren später mangels Verdacht ein. Die Lokalzeitung „Frankenpost“ griff die Geschichte trotzdem auf. Die Lehrerin las den Artikel – samt aggressiven Kommentaren von Leserinnen und Lesern, darunter Aussagen wie „Dieser verbitterte Drachen gehört sich aus dem Verkehr gezogen“.

Die Lehrerin erkrankte in der Folge an Depressionen, wurde versetzt und schließlich vorzeitig in den Ruhestand geschickt. Sie beantragte, ihre Erkrankung als sogenannten Dienstunfall anzuerkennen. Das hätte für sie erhebliche finanzielle Vorteile bedeutet: Der Staat hätte alle Behandlungskosten übernommen, und sie hätte zusätzlich zum normalen Ruhegehalt ein erhöhtes Unfallruhegeld sowie einen steuerfreien monatlichen Ausgleich erhalten. Über die Jahre wären so mehrere zehntausend Euro zusammengekommen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied gegen die Lehrerin – und zwar aus einem entscheidenden Grund: Es fehlte der nachweisbare Zusammenhang zwischen dem Zeitunglesen und ihrer Erkrankung.

Zeitungsartikel nicht Hauptgrund für Depressionen

Ein gerichtlich bestellter Gutachter kam zu dem Schluss, dass nicht der Zeitungsartikel die Hauptursache für ihre Depressionen war. Ausschlaggebend sei vielmehr das Verhalten ihrer eigenen Schulleitung gewesen: Versetzung, fehlende Unterstützung und mangelnde Kommunikation durch Vorgesetzte und Kollegen. Da die Lehrerin beweispflichtig war – also selbst nachweisen musste, dass das Zeitunglesen die wesentliche Ursache ihrer Erkrankung war – scheiterte sie damit vor Gericht.

Interessant: Das Gericht schloss nicht grundsätzlich aus, dass das Lesen eines Zeitungsartikels ein Dienstunfall sein kann. Beleidigungen, öffentliche Anschuldigungen oder aggressive Kommentare können rechtlich als „äußere Einwirkung“ gelten, ähnlich wie ein körperlicher Unfall. Auch das Lesen von E-Mails oder die Teilnahme an belastenden Videokonferenzen kann unter Umständen als Dienstunfall anerkannt werden.

Im konkreten Fall scheiterte die Klage jedoch daran, dass die Lehrerin die Zeitung zufällig und privat las – nicht im Rahmen einer dienstlichen Pflicht – und dass die eigentliche Ursache ihrer Erkrankung woanders lag.

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