Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Teheran hat die Verhandlungen über Vermittler mit den USA ausgesetzt, sagen iranische Medien

1 Juni 2026

Schwere Sturmfront bringt fast 90 Liter Regen

1 Juni 2026

FDP-Politikerin Strack-Zimmermann: „Liberale sind keine Lemminge“

1 Juni 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Politik»Gericht ordnet Auslieferung nach Deutschland an
Politik

Gericht ordnet Auslieferung nach Deutschland an

wochentlich.deBy wochentlich.de1 Juni 2026Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Gericht ordnet Auslieferung nach Deutschland an
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Gericht in Tschechien entscheidet

Neonazi Liebich wird nach Deutschland ausgeliefert

Aktualisiert am 01.06.2026 – 15:37 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Marla Svenja Liebich (Archivbild): Am 9. April erfolgte die Festnahme in Tschechien. (Quelle: IMAGO/Miroslav Chaloupka/imago)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Das Landgericht Pilsen hat die Auslieferung der verurteilten Neonazi-Aktivistin Marla Svenja Liebich nach Deutschland angeordnet. Liebich kann gegen die Entscheidung noch Beschwerde einlegen.

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen Pilsen angeordnet. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht ausgeliefert werden zu wollen. Nun hat sie einige Tage Zeit, um Beschwerde gegen die Entscheidung einzureichen. Die Auslieferung ist also noch nicht rechtskräftig.

Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in der tschechischen Hauptstadt Prag entscheiden. Auch die tschechische Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, sich zu beschweren. Vor Verkündung der Entscheidung hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt.

Neonazi Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Derzeit sitzt die 55-Jährige in sogenannter vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als hart.

Schnelle Auslieferung möglich

Nachdem Liebich die Auslieferung nach ihrer Festnahme in Tschechien zum ersten Mal abgelehnt hatte, hat die auf deutscher Seite für den Fall zuständige Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Auslieferung gestellt. Darüber hat nun das Landgericht Pilsen entschieden.

Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich ausgeliefert wird.

Die Rechtsextremistin wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

FDP-Politikerin Strack-Zimmermann: „Liberale sind keine Lemminge“

1 Juni 2026

Netto-Zuwanderung in Deutschland fällt um 235.000 Menschen

1 Juni 2026

Verfassungsschutz darf AfD Niedersachsen vorerst hochstufen

1 Juni 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Schwere Sturmfront bringt fast 90 Liter Regen

1 Juni 2026

FDP-Politikerin Strack-Zimmermann: „Liberale sind keine Lemminge“

1 Juni 2026

Ex-HSV-Profi hat Krebs – geringe Heilungschancen

1 Juni 2026

Zahnersatz-Zuschuss: Krankenkasse scheitert mit Kürzung

1 Juni 2026

Neueste Beiträge

Prinzessin Ingrid reist zu schwer kranker Mutter

1 Juni 2026

Schweiz: Maserati-Fahrer zu Strafe verdonnert

1 Juni 2026

Spender-Lunge ist die letzte Lösung

1 Juni 2026

Recent Posts

  • Teheran hat die Verhandlungen über Vermittler mit den USA ausgesetzt, sagen iranische Medien
  • Schwere Sturmfront bringt fast 90 Liter Regen
  • FDP-Politikerin Strack-Zimmermann: „Liberale sind keine Lemminge“
  • Ex-HSV-Profi hat Krebs – geringe Heilungschancen
  • Zahnersatz-Zuschuss: Krankenkasse scheitert mit Kürzung

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.