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Gericht kippt Tempo 50 auf Straße – hier gelten wieder 30 km/h

wochentlich.deBy wochentlich.de23 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Gericht kippt Tempo 50 auf Straße – hier gelten wieder 30 km/h
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Hier gelten wieder 30 km/h

Gericht kippt Tempo 50 auf Straße in Berlin

23.07.2026 – 18:00 UhrLesedauer: 1 Min.

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Nach einer Gerichtsentscheidung muss in der Albrechtstraße in Steglitz-Zehlendorf wieder Tempo 30 gelten (Symbolbild): Ein Schüler reichte die Klage ein. (Quelle: Jörg Carstensen/dpa/dpa-bilder)

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Das Gericht sah die Schulwegsicherheit bei der Aufhebung nicht ausreichend berücksichtigt. Die Entscheidung gilt nur vorläufig.

In der Albrechtstraße in Steglitz-Zehlendorf gilt vorläufig wieder Tempo 30. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dies im Eilverfahren angeordnet. Grundlage war die Klage eines betroffenen Schülers – und die Feststellung des Gerichts, dass die Senatsumweltverwaltung bei der Aufhebung des Tempolimits die Schulwegsicherheit nicht ausreichend berücksichtigt hatte.

Die Senatsumweltverwaltung hatte das Limit aufgehoben, das zuvor aus Gründen der Luftreinhaltung angeordnet worden war. Seit Februar galt in der Albrechtstraße Tempo 50. Das Gericht sah darin einen Verfahrensfehler: Bei einer Straße, die als hochfrequentierter Schulweg genutzt wird, hätte die Schulwegsicherheit in die Abwägung einfließen müssen.

Deutsche Umwelthilfe will weiter gegen Tempo 50 klagen

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Senatsumweltverwaltung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. In einem parallelen Verfahren zur Saarstraße hatte die Behörde eine erste Gerichtsentscheidung bereits nicht akzeptiert.

Den Hintergrund bildet ein Senatsbeschluss vom vergangenen September: Auf Vorlage von Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) hatte der Senat beschlossen, an 23 Hauptstraßen tagsüber wieder Tempo 50 statt Tempo 30 gelten zu lassen – im Zuge der Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans.

Der klagende Schüler wurde von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt. Deren Geschäftsführer Jürgen Resch kündigte an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen – „gegen diese Rückabwicklung der Verkehrswende“, wie er erklärte.

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