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Politik

Gericht entscheidet für Stromkabel zu Gasbohrinsel

wochentlich.deBy wochentlich.de12 August 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Gericht entscheidet für Stromkabel zu Gasbohrinsel
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Streit um Kabel zu Förderplattform

Gasprojekt vor Borkum: Gericht entscheidet gegen Umweltschützer

12.08.2025 – 17:39 UhrLesedauer: 2 Min.

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Emden: Blick auf die Bohrinsel des niederländischen Unternehmens One-Dyas in der Nordsee. (Quelle: Lars Penning)

Das OVG Lüneburg erlaubte die Verlegung eines umstrittenen Seekabels trotz Bedenken der Deutschen Umwelthilfe. Das Hauptverfahren gegen die Genehmigung läuft noch.

Im Streit um die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg den Weg frei gemacht für die Verlegung des Seekabels. Zuvor hatte das OVG bereits eine Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen, die die wasserrechtliche Genehmigung für ein Stromkabel zur geplanten Förderplattform des niederländischen Unternehmens One-Dyas betraf.

Nun hob das Gericht einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg auf, wonach bestimmte Befreiungen vom Naturschutzrecht vorläufig nicht gelten sollen. Diese waren vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilt worden. Diese Eil-Entscheidung des OVG ist unanfechtbar, wenngleich das Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht in Oldenburg noch aussteht.

Das Kabel soll Strom vom nahegelegenen Windpark Riffgat liefern. Es würde durch ein Schutzgebiet verlaufen. Die DUH warnt vor einer irreversiblen Schädigung des Riffs und hatte gegen die Genehmigung des Kabels geklagt, da dieses durch eines der letzten einzigartigen und europarechtlich geschützten Steinriffe in der deutschen Nordsee verlaufen soll.

Die Umwelthilfe setzt nun auf das Hauptverfahren gegen die Trassengenehmigung sowie ihre Klagen gegen die Bohrgenehmigungen auf deutscher und niederländischer Seite, um das Großprojekt noch zu stoppen. „Der heutige Beschluss ist ein schwerer Rückschlag für den Schutz des Wattenmeers und ein fatales Signal für die Klimapolitik“, sagte Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

„Inmitten eines europarechtlich geschützten Riffs wird der Weg freigemacht für neue fossile Infrastruktur – gegen jede klimapolitische Vernunft.“ Das Projekt sei ökologisch unverantwortlich und extrem klimaschädlich. Aber mit dem Beschluss des OVG Lüneburg sei der letzte Satz noch nicht gesprochen.

Für die BUND-Landesvorsitzende Susanne Gerstner ist die Entscheidung „ein fatales Signal für die Nordsee und den Meeresschutz in Deutschland“. Eines der letzten und wertvollsten Steinriffe, ein Hotspot der Artenvielfalt im Wattenmeer, solle den wirtschaftlichen Interessen eines fossilen Großkonzerns geopfert werden. „Umso dringender fordern wir die politischen Entscheidungsträger in Niedersachsen auf, ihrer Verantwortung für den Klima- und Umweltschutz gerecht zu werden und das Abkommen zur Gasförderung in der Nordsee im Bundesrat abzulehnen.“

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