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Panorama

Gericht bestätigt Schließung im Eilverfahren

wochentlich.deBy wochentlich.de4 September 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Gefährliche Zustände

Chaos-Schule wird geschlossen

Aktualisiert am 03.09.2026 – 22:09 UhrLesedauer: 2 Min.

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Das Schulgebäude in Dachsberg (Archivbild): Die Pforten der Waldorfschule bleiben weiter geschlossen. (Quelle: Valentin Gensch/dpa)

Eine Schule in Baden-Württemberg muss vorerst schließen. Die Liste der Mängel ist lang.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Schließung der Freien Waldorfschule Dachsberg im Kreis Waldshut im Eilverfahren bestätigt. Rund 200 Schüler können die Schule vorerst nicht besuchen.

Die Vorwürfe sind schwerwiegend. Die Schule soll seit Jahren Prüfungen für den Realschulabschluss abgenommen haben, obwohl ihr dafür die staatliche Anerkennung fehlte. Im Waldorflehrplan vorgesehene Fächer wie Religion, Ethik und Gartenbau sollen gar nicht unterrichtet worden sein – Zeugnisnoten für Ethik soll die Schule dennoch vergeben haben. Lehrkräfte mit noch nicht abgeschlossener Ausbildung sollen eigenständig unterrichtet haben.

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Zudem soll mehrfach die Aufsichtspflicht verletzt worden sein. Bei einer Klassenfahrt nach Frankreich soll ein Schüler im Kofferraum eines Privatautos einer Lehrkraft transportiert worden sein. Bei einem Johannifeuer auf dem Schulgelände fiel ein Kind in die Glut und musste mit schweren Verbrennungen ins Krankenhaus geflogen werden. Das Gericht sah darin Hinweise auf ein strukturelles Problem.

Schule muss schließen: Lehrer verletzten wohl Aufsichtspflicht

Ausgangspunkt der Behördenentscheidung waren Beschwerden, die seit dem Frühjahr 2025 bei der Schulaufsicht eingingen – von Schülern, Eltern und Lehrkräften. Trotz mehrfacher Gelegenheiten zur Mängelbeseitigung soll die Schule dem Regierungspräsidium teilweise falsche Unterlagen vorgelegt haben.

Das Regierungspräsidium Freiburg hatte der Privatschule die Betriebsgenehmigung zum 31. Juli widerrufen. Staatliche Zuschüsse erhält die Schule seit August nicht mehr. Den Widerruf bewertete das Gericht als voraussichtlich rechtmäßig – und zweifelte an der Zuverlässigkeit der Schulführung.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Trägerverein kann vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim dagegen vorgehen; die endgültige Entscheidung fällt im eigentlichen Klageverfahren. Das Regierungspräsidium kündigte an, betroffene Familien beim Übergang ihrer Kinder an andere Schulen weiter zu begleiten.

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