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Politik

Geheimdienst: Neues Gesetz weitet BND-Befugnisse

wochentlich.deBy wochentlich.de20 Dezember 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Geheimdienst: Neues Gesetz weitet BND-Befugnisse
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Neues Geheimdienst-Gesetz

Kanzleramt will BND-Befugnisse kräftig ausweiten

19.12.2025 – 14:47 UhrLesedauer: 1 Min.

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Der erfahrene Top-Diplomat Martin Jäger wurde von Kanzler Friederich Merz in diesem Jahr als neuer BND-Chef berufen. (Archivbild) (Quelle: Sebastian Rau/imago)

Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND soll mehr Möglichkeiten an die Hand bekommen. Nicht nur Gegenattacken auf Cyberangriffen sind künftig erlaubt.

Die Bundesregierung will die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) umfassend erweitern. Das hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) unmittelbar nach Amtsantritt im Mai angekündigt. Nun zeichnet sich ab, wie weit der deutsche Auslandsgeheimdienst künftig gehen darf. Unter anderem sollen Sabotageaktionen und Cyberangriffe möglich sein, um gegnerische Streitkräfte zu schwächen oder Waffensysteme auszuschalten. Bei Cyberangriffen gegen Deutschland sollen dem Auslandsgeheimdienst demnach zudem Gegenangriffe erlaubt werden. Das berichtete der Rechercheverbund von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“.

Nach den Plänen des Kanzleramtes soll der BND solche Aktionen durchführen dürfen, wenn der Nationale Sicherheitsrat eine „Nachrichtendienstliche Sonderlage“ beschließt. Der Feststellung einer solchen „systematischen Gefährdung“ müsste demnach auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) im Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit billigen.

„Im Rahmen der nationalen Sonderlage darf der Bundesnachrichtendienst operative Anschlussbefugnisse durchführen“, zitieren die Medien aus dem Entwurf für das BND-Gesetz. Dies solle gelten, „wenn geeignete polizeiliche oder militärische Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden kann oder die Maßnahme im Hoheitsgebiet eines fremden Staates durchgeführt werden soll.“

Der Dienst soll nach dem Bericht auch deutlich ausgeweitete Befugnisse bei der Informationsbeschaffung bekommen. Künftig solle der BND auch Daten über Fahrzeuge, etwa Standortdaten oder gefahrene Routen, von Herstellern oder Werkstätten anfordern dürfen.

Auch der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware solle erlaubt werden. Um Spionagesoftware auf Computern von Zielpersonen installieren zu können, solle es dem BND zudem erlaubt werden, heimlich in Wohnungen einzudringen.

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