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Unterhaltung

Gegen Prinz Marcus von Anhalt liegt Strafbefehl vor

wochentlich.deBy wochentlich.de12 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Gegen Prinz Marcus von Anhalt liegt Strafbefehl vor
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Vor einigen Monaten sorgte Prinz Marcus von Anhalt mit einem Instagram-Video für Wirbel: Er schoss auf eine Schildkröte. Jetzt hat der Clip Konsequenzen für ihn.

Im August veröffentlichte Prinz Marcus von Anhalt einen Instagram-Clip, der ihn beim Fußballspielen in seinem Garten zeigt. Wenige Meter entfernt ist eine große Schildkröte zu erkennen. Plötzlich geht der 56-Jährige auf die Kamera zu, sagt auf Englisch: „We have a new game: Hit the turtle“ – „Wir haben ein neues Spiel: Triff die Schildkröte“.

Kurz darauf ist zu sehen, wie Prinz Marcus von Anhalt aus kurzer Distanz schießt und das Tier so heftig von dem Ball getroffen wird, dass es schockiert einknickt und den Kopf einzieht. Der gebürtige Pforzheimer, der mittlerweile in Dubai lebt, jubelt und grinst in die Kamera. Das Video löste im Netz Entsetzen aus. Marcus von Anhalt wurde als „Tierquäler“ bezeichnet – und sieht sich nun mit einem Strafbefehl konfrontiert.

„Das wäre ein toller Erfolg für den Tierschutz“

Zunächst sah es so aus, als hätte das Verhalten von Prinz Marcus von Anhalt keine Konsequenzen. Doch dann mischte sich die Tierschutzorganisation Peta ein: Sie zeigte ihn an. „Am 7. September haben wir Strafanzeige gegen Prinz Marcus von Anhalt erstattet“, hieß es auf „peta.de“.

Jetzt kommt Bewegung in die Sache: Wie RTL berichtet, liegt gegen Prinz Marcus von Anhalt ein Strafbefehl in Höhe von 400.000 Euro vor. Peta freut sich über die Entwicklung: „Das wäre ein toller Erfolg für den Tierschutz. Unser letzter Stand ist vom September 2023, als die Frankfurter Staatsanwaltschaft uns mitteilte, dass die Anzeige wegen nicht bekannter Anschrift eingestellt wurde“, so die Organisation.

Auch Prinz Marcus von Anhalt hat sich auf RTL-Anfrage bereits zu dem Strafbefehl geäußert: „Ich zahle natürlich nicht“, sagt er. Sofern der Betroffene die Summe seines Strafbefehls nicht zahlt, kommt eine Ersatzfreiheitsstrafe ins Spiel. In diesem Fall muss der Verurteilte seine Geldstrafe im Gefängnis absitzen, die Haftdauer hängt dabei von der Höhe des Betrags ab.

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