Je nach Police sind Schäden mit Haarwild – wie Rehen, Hirschen, Füchsen, Wildschweinen und Hasen – oder mit allen Tieren abgedeckt. Tote Tiere sollten zum Schutz vor Infektionen nur mit Handschuhen angefasst und von der Straße gezogen werden. Zu noch lebenden Tieren aber Abstand halten – zum Eigenschutz. Denn selbst ein Reh kann schwere Verletzungen verursachen, so der DJV.
Aus falsch verstandener Sorge sollten Autofahrer auch ein verletztes Tier nie ins Auto laden, etwa um es zum Tierarzt zu bringen. Das hat zwei Gründe: Zum einen verursacht die ungewohnte Nähe zum Menschen großen, schlimmstenfalls tödlichen Stress bei den Tieren. Zum andern wird das Einsammeln von Tieren als Wilderei verfolgt.
Wenn das Tier weggelaufen ist: nicht versuchen, es selbst zu verfolgen, aber aus Tierschutzgründen unbedingt melden, so der DJV. Wer sich die Fluchtrichtung des Tieres merkt, kann einem Jäger helfen, das verletzte Wild mit speziell ausgebildetem Hund aufzuspüren.
Einen Wildunfall und tote Tiere entlang von Verkehrswegen kann man auch an das Tierfund-Kataster melden – ein Projekt der Jagdverbände und der Universität Kiel zur einheitlichen Erfassung von Wildunfällen. Das Melden geht auch via App (Android und iPhone).
