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Finanzen

Für diesen Jahrgang wird es jetzt besonders eng

wochentlich.deBy wochentlich.de13 September 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Abschlagsfreie Frührente

Rente mit 63 vor dem Aus: Für diesen Jahrgang wird es eng


Aktualisiert am 13.09.2026 – 13:40 UhrLesedauer: 4 Min.

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Glückliches Rentnerpaar: Die Mehrheit der Neurentner geht heute vorzeitig in den Ruhestand. (Quelle: zamrznutitonovi/getty-images-bilder)

Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll abgeschafft werden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt rentennahen Jahrgängen jedoch Hoffnung.

Für viele Beschäftigte ist sie der zentrale Baustein ihrer Ruhestandsplanung: die sogenannte Rente mit 63. Offiziell heißt sie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer mindestens 45 Versicherungsjahre gesammelt hat, kann damit heute abschlagsfrei früher in Rente gehen. Doch diese Möglichkeit steht nun vor dem Aus.

Die Rentenkommission empfiehlt, die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die Empfehlungen der Kommission vollständig und zügig umzusetzen. Noch 2026 soll eine umfassende Rentenreform auf den Weg gebracht werden. Für Millionen Versicherte stellt sich damit die Frage: Gilt meine bisherige Planung noch oder muss ich länger arbeiten?

Die für viele beruhigende Antwort lautet: Ein abrupter Schnitt von heute auf morgen ist unwahrscheinlich. Nach allem, was bisher bekannt ist, dürfte es Übergangsfristen geben. So empfiehlt es auch die Rentenkommission. Orientierung geben dürfte der schwarz-roten Koalition dabei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004. Darauf weist das Portal „ihre-vorsorge.de“ hin, das von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland angeboten wird.

Im Video | Geld im Alter reicht nicht aus: „Wir gehen beide noch arbeiten“

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Rente mit 63 abschaffen: Wie schnell geht das?

Bei Rentenreformen spielt der sogenannte Vertrauensschutz eine zentrale Rolle. Versicherte richten ihre Lebensplanung oft Jahre im Voraus auf den erwarteten Rentenbeginn aus. Manche schließen Altersteilzeitvereinbarungen ab, andere planen Aufhebungsverträge oder reduzieren ihre Arbeitszeit. Der Gesetzgeber darf zwar in das Rentenrecht eingreifen, aber Versicherte müssen ausreichend Zeit bekommen, sich auf die neuen Regeln einzustellen.

Was „ausreichend Zeit“ bedeutet, hat das Verfassungsgericht schon einmal verhandelt: Am 3. Februar 2004 wies es die Klage einer Versicherten ab (Az. 1 BvR 2491/97), die aufgrund der schrittweisen Abschaffung der Altersrente für Frauen ab 60 nach neuem Recht einen Abschlag von 7,5 Prozent hinnehmen musste. Von der Reform hatte sie 1996 erfahren, 2002 hätte die Versicherte die Altersrente für Frauen ab 60 zwar weiter nutzen können, aber eben mit Abschlag. Dem Beschluss zufolge war ein Vorlauf von mindestens fünf Jahren „noch ausreichend“, um die Lebensplanung an die neue Rechtslage anzupassen.

  • Kein Anspruch mehr: Diese zwei Rentenarten wurden schon abgeschafft
  • Reform bis Jahresende: Bas plant neue Frührente als Ersatz für Rente mit 63

Frühester Einschnitt wohl ab 2032

Wenn die Reform 2026 beschlossen würde und eine Übergangsfrist von rund fünf Jahren gilt, könnte die Abschaffung der Rente mit 63 also frühestens ab 2032 greifen. Wer spätestens 2031 die dafür nötige Altersgrenze erreicht und 45 Beitragsjahre beisammen hat, dürfte gute Chancen haben, noch nach den bisherigen Regeln in Rente zu gehen.

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