Feiertage und Religionsunterricht

„Konstruktive Neutralität“ bedeutet, dass Staat und Religionen in vielen Bereichen partnerschaftlich zusammenarbeiten. Der Staat beteiligt sich finanziell an Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die von Religionsgemeinschaften getragen werden. Christliche Feiertage wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten sind durch die Verfassung geschützt; Jeder hat den Tag frei und die Geschäfte sind geschlossen. In den meisten Bundesländern erhalten Schüler an staatlichen Schulen Religionsunterricht und Theologen studieren an staatlichen Universitäten. Wer Religionslehrer oder Theologieprofessor werden möchte, braucht jedoch die Zustimmung seiner Kirche.

Kirchensteuer

Deutschland ist eines der wenigen Länder weltweit, das eine Kirchensteuer erhebt. Auf diese Weise finanzieren die Kirchen ihre Ausgaben für die Gemeinschaft. Die Finanzämter erheben die Steuer für die Kirchen von ihren Mitgliedern. Sie beträgt acht bis neun Prozent der Einkommensteuer.

Alte Abkommen und neue Religionsgemeinschaften

Die Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften ist im Grundgesetz und durch Vereinbarungen geregelt. Viele Bestimmungen stammen aus einer Zeit, als die überwiegende Mehrheit der Deutschen einer Kirche angehörte. Sie sind daher auf die christlichen Kirchen zugeschnitten. Seit mehreren Jahren versucht der Staat, den Islam in die Regelungen einzubeziehen. Dies ist nicht einfach, da muslimische Gemeinschaften anders organisiert sind als die christlichen Kirchen und beispielsweise kein Verzeichnis ihrer Mitglieder führen.

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