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Frist entscheidet über die Wahlberechtigung im September

wochentlich.deBy wochentlich.de15 Juni 2026Keine Kommentare1 Min Read
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Frist entscheidet über die Wahlberechtigung im September
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Wahl in Berlin

Diese Frist entscheidet über die Berechtigung

15.06.2026 – 20:11 UhrLesedauer: 1 Min.

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Ein Wahlzettel (Archivbild): Wer bei den Wahle am 20. September teilnehmen möchte, muss bis zum 20. Juni in Berlin gemeldet sein. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-bilder)

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Wer im September in Berlin wählen möchte, muss eine Bedingung rechtzeitig erfüllen. Die Landeswahlleitung hat nun auf die entscheidende Frist hingewiesen.

Wer an der Berliner Abgeordnetenhauswahl im September teilnehmen möchte, muss bis zum 20. Juni in der Stadt gemeldet sein. Denn Wahlberechtigte müssen am Wahltag seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin wohnhaft sein. Darauf hat die Landeswahlleitung hingewiesen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.

Die Drei-Monats-Frist gilt sowohl für die Wahl zum Abgeordnetenhaus als auch für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Als Wohnsitz zählt die im Melderegister eingetragene Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung.

Die Anmeldung ist in jedem Berliner Bürgeramt möglich, unabhängig davon, in welchem Bezirk man wohnt. Wer zuvor bereits in Deutschland gemeldet war, kann dafür auch die Online-Wohnsitzanmeldung nutzen.

Beim Abgeordnetenhaus sind Deutsche ab 16 Jahren wahlberechtigt. Bei den Bezirksverordnetenversammlungen dürfen zusätzlich auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten abstimmen, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind.

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