Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Verdacht auf sexuelle Übertragung von Dermatophilose von Mensch zu Mensch

16 Juni 2026

Malerische Grachten in Lier entdecken

16 Juni 2026

Bekennervideo weist auf konkreten Anschlagsplan in Europa hin

16 Juni 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Regionen»Frist entscheidet über die Wahlberechtigung im September
Regionen

Frist entscheidet über die Wahlberechtigung im September

wochentlich.deBy wochentlich.de15 Juni 2026Keine Kommentare1 Min Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Frist entscheidet über die Wahlberechtigung im September
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Wahl in Berlin

Diese Frist entscheidet über die Berechtigung

15.06.2026 – 20:11 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Ein Wahlzettel (Archivbild): Wer bei den Wahle am 20. September teilnehmen möchte, muss bis zum 20. Juni in Berlin gemeldet sein. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-bilder)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Wer im September in Berlin wählen möchte, muss eine Bedingung rechtzeitig erfüllen. Die Landeswahlleitung hat nun auf die entscheidende Frist hingewiesen.

Wer an der Berliner Abgeordnetenhauswahl im September teilnehmen möchte, muss bis zum 20. Juni in der Stadt gemeldet sein. Denn Wahlberechtigte müssen am Wahltag seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin wohnhaft sein. Darauf hat die Landeswahlleitung hingewiesen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.

Die Drei-Monats-Frist gilt sowohl für die Wahl zum Abgeordnetenhaus als auch für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Als Wohnsitz zählt die im Melderegister eingetragene Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung.

Die Anmeldung ist in jedem Berliner Bürgeramt möglich, unabhängig davon, in welchem Bezirk man wohnt. Wer zuvor bereits in Deutschland gemeldet war, kann dafür auch die Online-Wohnsitzanmeldung nutzen.

Beim Abgeordnetenhaus sind Deutsche ab 16 Jahren wahlberechtigt. Bei den Bezirksverordnetenversammlungen dürfen zusätzlich auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten abstimmen, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Malerische Grachten in Lier entdecken

16 Juni 2026

Harzturm in Torfhaus: 65 Meter hoch, Skywalk, Rutsche

15 Juni 2026

Agrippabad in der Innenstadt öffnet nach Sanierung im Juli

15 Juni 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Malerische Grachten in Lier entdecken

16 Juni 2026

Bekennervideo weist auf konkreten Anschlagsplan in Europa hin

16 Juni 2026

Pressestimmen zu Spaniens Blamage gegen Kap Verde

16 Juni 2026

USA-Iran-Abkommen treibt Techwerte – Dow auf Rekordhoch

16 Juni 2026

Neueste Beiträge

Charlotte Würdig und Calvin Kleinen: Neues RTL-Format „Bad Boyfriends“

16 Juni 2026

„Spider-Man of Yemen“ stirbt nach Sturz in Vulkankrater

15 Juni 2026

Harzturm in Torfhaus: 65 Meter hoch, Skywalk, Rutsche

15 Juni 2026

Recent Posts

  • Verdacht auf sexuelle Übertragung von Dermatophilose von Mensch zu Mensch
  • Malerische Grachten in Lier entdecken
  • Bekennervideo weist auf konkreten Anschlagsplan in Europa hin
  • Pressestimmen zu Spaniens Blamage gegen Kap Verde
  • USA-Iran-Abkommen treibt Techwerte – Dow auf Rekordhoch

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.