Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Was Sie über die lebensbedrohliche Fleischallergie durch Zeckenstiche wissen sollten

15 Juni 2026

Pietro Lombardi nach WM-Jubel bei Auto-Unfall verletzt

15 Juni 2026

FAQ: EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine

15 Juni 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Frist endet am 30. Juni – so sichern Sie sich 1.572 Euro
Finanzen

Frist endet am 30. Juni – so sichern Sie sich 1.572 Euro

wochentlich.deBy wochentlich.de15 Juni 2026Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Frist endet am 30. Juni – so sichern Sie sich 1.572 Euro
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Entlastungsbetrag ausschöpfen

Frist läuft ab: So sichern Sie sich über 1.500 Euro


15.06.2026 – 11:59 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Euro-Banknoten: Durch das Ausschöpfen des Entlastungsbetrags lassen sich über 1.500 Euro sparen. (Quelle: IMAGO/Arman Zhenikeyev/imago)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Pflegebedürftige, die zu Hause wohnen, haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Haben sie diesen nicht ausgeschöpft, heißt es jetzt: schnell handeln.

Wer über einen Pflegegrad verfügt und zu Hause wohnt, kann bei seiner Pflegekasse finanzielle Unterstützung beantragen. Dabei handelt es sich um den sogenannten Entlastungsbetrag, 131 Euro im Monat stehen Pflegebedürftigen im Monat zu. Das Geld lässt sich zudem über einen längeren Zeitraum aufsummieren, sodass insgesamt ein Betrag in Höhe von 1.572 Euro pro Jahr zur Verfügung steht.

Entlastungsbetrag bis 30. Juni beantragen

Wer seinen Entlastungsbetrag im vergangenen Jahr noch nicht vollständig ausgeschöpft hat, muss nun aber schnell sein: Beträge, die Sie im Vorjahr noch nicht genutzt haben, verfallen nach dem 30. Juni.

  • Pflegereform-Entwurf: Regierung will 100.000-Euro-Grenze für Angehörige kippen
  • Typische Fallstricke: Pflege zu Hause: Diese Fehler kosten Kraft und Geld

Bar ausgezahlt wird der Betrag allerdings nicht. Stattdessen müssen Sie Leistungen in Anspruch nehmen, für die Sie die Kosten zunächst einmal vorstrecken. Die Rechnung reichen Sie im Anschluss bei Ihrer Pflegeversicherung ein, die die Kosten bis zur Höhe des noch vorrätigen Entlastungsbetrags erstattet. Ein formaler Antrag ist nicht nötig. Einige Anbieter rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab.

Mögliche Erstattungen

Der Entlastungsbetrag kann für eine Vielzahl von Angeboten verwendet werden:

  • Niedrigschwellige Betreuungsangebote, wie Hilfen im Haushalt oder beim Einkaufen, Austausch- und Sportangebote in der Gruppe oder Hausmeisterdienste.
    Wichtig: Die Anbieter müssen eine spezielle Zulassung besitzen, damit Sie die Kosten abrechnen können.
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Nachbarschaftshilfe
  • Leistungen ambulanter Pflegedienste. Allerdings können körperbezogene Maßnahmen, wie das Waschen und das Anziehen, nur von Menschen mit Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag geltend gemacht werden. In den Pflegegraden 2 bis 5 müssen entsprechende Leistungen über die Pflegesachleistungen finanziert werden.

Bei der Suche nach geeigneten Angeboten hilft Ihnen Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle in Ihrer Nähe.

Entlastungsbetrag wird zu Sozialraumbudget

Im Rahmen der geplanten Reform der Pflegeversicherung durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll der Entlastungsbetrag allerdings ab 2027 durch ein neues Sozialraumbudget ersetzt werden. Dieses gilt allerdings nur für die Pflegegrade 2 bis 5.

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag indes ersatzlos gestrichen werden. Noch ist das entsprechende Pflegeneuordnungsgesetz jedoch weder vom Bundeskabinett noch vom Bundestag beschlossen worden.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Kündigung wegen Eigenbedarf: Die Regelung im Mietrecht

15 Juni 2026

Nach Abkommen in Nahost – Ölpreise fallen deutlich

15 Juni 2026

Türkei setzt auf neue Transitroute

15 Juni 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Pietro Lombardi nach WM-Jubel bei Auto-Unfall verletzt

15 Juni 2026

FAQ: EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine

15 Juni 2026

Fabian Reese vor Wechsel von Hertha BSC zu Wolfsburg

15 Juni 2026

Kündigung wegen Eigenbedarf: Die Regelung im Mietrecht

15 Juni 2026

Neueste Beiträge

Patrice Aminati wehrt sich gegen Kommentare zu ihrem Aussehen

15 Juni 2026

Polizei sucht nach Hinweisen zum Toten

15 Juni 2026

Ab Juli drohen bis zu 30.000 Euro Strafe

15 Juni 2026

Recent Posts

  • Was Sie über die lebensbedrohliche Fleischallergie durch Zeckenstiche wissen sollten
  • Pietro Lombardi nach WM-Jubel bei Auto-Unfall verletzt
  • FAQ: EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine
  • Fabian Reese vor Wechsel von Hertha BSC zu Wolfsburg
  • Kündigung wegen Eigenbedarf: Die Regelung im Mietrecht

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.