Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) findet die Privilegien „unfair“ und fordert ihre Abschaffung. „Die Sonderregeln für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer sind Jahr für Jahr die größte Steuersubvention im Subventionsbericht der Bundesregierung“, sagt der stellvertretende DGB-Vorsitzende Stefan Körzell. Allein im laufenden Jahr kosteten sie knapp neun Milliarden Euro. „Dieses Geld wird dringend gebraucht für wichtige Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherheit.“
Was sagen die Unternehmen dazu?
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) verteidigt die Privilegien für Betriebsvermögen. Ein hoher Unternehmenswert bedeute nicht, dass Erben über entsprechende liquide Mittel verfügten. Betriebsvermögen sei oft langfristig etwa in Maschinen oder Gebäuden gebunden, argumentiert der Verband. Die Steuervorteile seien daher kein persönliches Privileg der Erben, sondern dienten dem Schutz von Unternehmenseinheiten.
Was hat das Bundesverfassungsgericht 2014 entschieden?
Es ist nicht das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit den Steuervorteilen für Firmenerben beschäftigt. Ende 2014 hatte das Gericht zuletzt die damals geltenden Privilegien als zu weitreichend gekippt. Das Gericht billigte zwar grundsätzlich, dass Betriebsvermögen zur Sicherung ihres Bestands von der Erbschaftsteuer befreit werden kann. Die konkreten Regelungen seien aber unverhältnismäßig, wenn sie über kleine und mittlere Betriebe hinaus greifen, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. Jetzt wird sich zeigen, ob Berlin die Vorgaben aus Karlsruhe richtig umgesetzt hat.
Was hat sich seitdem geändert?
Seit 2016 gilt für große Betriebsvermögen die „Verschonungsbedarfsprüfung“. Danach kann die Erbschaft- und Schenkungsteuer für Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro erlassen werden, wenn der Erwerber nachweist, dass er die Steuer aus seinem Privatvermögen nicht zahlen kann. Das erntet aber Kritik. In der mehr als fünfstündigen Verhandlung in Karlsruhe ging es unter anderem darum, ob die Regelung mit dem Gleichheitssatz im Grundgesetz vereinbar ist.
Der frühere SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert, der heute bei der Bürgerbewegung Finanzwende arbeitet, kritisierte in Karlsruhe, die Bedarfsprüfung lade „zum Armrechnen ein“. Denn sie frage nicht danach, was nötig ist, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu schützen, sondern nur, ob der Unternehmer liquide ist. Wenn der sich vorbereite, indem er Geld zum Stichtag an andere Orte verschiebe, entfalle die Steuerschuld ersatzlos. „Das regt viele Menschen auf“, so Kühnert.
