Rechtswidrige Praxis von BS Energy?

Verbraucherzentrale stoppt hohe Fernwärme-Forderungen


26.05.2026 – 11:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Fernwärmeanschluss: Ist ein Netzanschluss für Fernwärme gleichzusetzen mit einem Netzanschluss für Gas? (Quelle: CHROMORANGE / Horst Schunk via www.imago-images.de/imago)

Tausende Euro für das Stilllegen eines Fernwärmeanschlusses? Laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist das zu viel. Sie stoppte das Vorgehen eines großen Energieanbieters.

Der Wechsel von Fernwärme zur Wärmepumpe kann teurer werden als gedacht. Denn neben den Anschaffungskosten für das neue Heizungssystem muss häufig auch der Rückbau des alten Fernwärmeanschlusses finanziert werden. Besonders beim Energieversorger BS Energy mussten Kunden dafür hohe Summen zahlen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält diese Praxis für unzulässig und ist nun erfolgreich dagegen vorgegangen.

Laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen verlangte BS Energy von seinen Kunden bis zu 34.510 Euro – und zwar nur für den Ausbau beziehungsweise die Entfernung von Fernwärmeanschlüssen auf Privatgrundstücken. Wer auf einen vollständigen Rückbau verzichten wollte, erhielt demnach ein weiteres Angebot: Die Leitung sollte lediglich vom Netz getrennt werden und im Boden verbleiben. Dafür verlangte das Unternehmen laut Verbraucherzentrale rund 5.831 Euro.

Daraufhin mahnten die Verbraucherschützer den Energieversorger ab. „Versorgungsunternehmen dürfen die Kosten für den Rückbau eines Fernwärmeanschlusses aus unserer Sicht nicht pauschal auf Verbraucher abwälzen“, erklärt René Zietlow-Zahl von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

OLG Oldenburg als Vorbild

Die Verbraucherschützer berufen sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg. Das Gericht hatte sich bereits mit einer ähnlichen Frage im Zusammenhang mit Gasanschlüssen beschäftigt. In dem Fall hatte der Netzbetreiber EWE Netz GmbH für die Stilllegung eines Hausanschlusses 965 Euro verlangt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte daraufhin gegen den Netzbetreiber geklagt und bekam Recht. Laut dem OLG Oldenburg ist es rechtswidrig, die Rückbaukosten auf die Kunden abzuwälzen.

Nach Einschätzung der Verbraucherschützer lässt sich die dortige Rechtsauffassung auch auf Fernwärme übertragen, weshalb sie gegen BS Energy vorgingen.

  • Kostenfalle Gasanschluss: So umgehen Sie die Stilllegungsgebühren

Mittlerweile hat BS Energy auf die Abmahnung reagiert und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sich das Unternehmen, entsprechende Forderungen künftig nicht mehr zu erheben.

t-online-Assistent

Erhalten Sie Antworten aus Tausenden t-online-Artikeln.

Verbraucher sollten Forderungen prüfen

Auch wenn BS Energy die umstrittene Praxis nun stoppen will, sehen die Verbraucherschützer weiterhin Handlungsbedarf. Ähnliche Forderungen könnten auch bei anderen Energieversorgern auftreten – insbesondere dann, wenn Hauseigentümer ihre alte Heiztechnik austauschen und auf Wärmepumpen umsteigen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen deshalb, Kostenforderungen nicht vorschnell zu akzeptieren oder entsprechende Vereinbarungen sofort zu unterschreiben. Im Zweifel könne eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

  • Energiewende: Woher Fernwärme wirklich kommt
Share.
Leave A Reply

Exit mobile version