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Politik

FDP-General widerspricht SPD-Fraktionschef

wochentlich.deBy wochentlich.de4 Januar 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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FDP-General widerspricht SPD-Fraktionschef
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Der SPD-Fraktionschef fordert, mögliche Hilfen angesichts des Hochwassers von der Schuldenbremse auszunehmen. Dagegen positioniert sich nun die FDP – und wirft Mützenich ein „durchschaubares Manvöver“ vor.

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai widerspricht dem SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich, welcher fordert, mögliche Bundeshilfen bei der Bekämpfung des Hochwassers von der Schuldenbremse auszunehmen. „Die Ausmaße des Hochwassers sind noch nicht abzusehen. Selbstverständlich wird den betroffenen Gebieten Unterstützung zuteil. Bund und Länder stehen hier Seite an Seite“, sagte Djir-Sarai t-online. „Aber das Manöver der SPD, jetzt nach einer Aussetzung der Schuldenbremse zu rufen, ist durchschaubar. Das Hochwasser, das gerade so vielen Menschen bei uns im Land größte Sorgen bereitet, sollte man nicht für die eigene politische Agenda instrumentalisieren.“

Mützenich hatte angesichts der angespannten Hochwasserlage in Teilen Deutschlands dafür plädiert, mögliche Bundeshilfen von der Schuldenbremse auszunehmen. Die Ampelpartner seien „gut beraten, sich offen mit der Frage zu befassen, ob die Ausnahmeregelung nach Artikel 115 neben der Ukraine und der Ahrtal-Katastrophe nicht auch für dieses Ereignis anzuwenden ist“, sagte Mützenich dem digitalen Medienhaus „Table.Media“.

Im Falle des Hochwassers sei zunächst eine Schadensbilanz nötig, sagte Mützenich weiter. Aber es sei absehbar, dass die zusätzlichen Mittel für Schadensausgleich, THW, Katastrophenschutz und Deicherneuerungen Länder und Kommunen finanziell überforderten. Die FDP sei „informiert, dass wir die Hochwasserhilfen in die aktuellen Haushaltsgespräche einbringen wollen“.

Auch Ökonom Fratzscher für Aussetzung der Schuldenbremse

Die Grünen im Bundestag sehen wegen der Hochwasserlage ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse als Option. „Die Schäden sind immens, und die Menschen in den betroffenen Regionen werden sich auf unsere Unterstützung verlassen können“, sagte der Grünen-Haushaltsexperte Sven-Christian Kindler der „Rheinischen Post“. Dafür werde man auch im Bundeshaushalt 2024 Vorsorge treffen müssen.

„Angesichts dessen bleibt die Erklärung der Notlage für das Jahr 2024 durch den Haushaltsgesetzgeber selbstverständlich eine Option“, sagte Kindler. Das habe das Bundesverfassungsgericht auch für Naturkatastrophen wie die im Ahrtal und jetzt in Norddeutschland ausdrücklich zugelassen.

Für eine Aussetzung der Schuldenbremse macht sich auch der Ökonom Marcel Fratzscher stark. „Die Hochwasserkatastrophe in Teilen Deutschlands wird wohl eine Ausnahme von der Schuldenbremse, sowohl für den Bund als auch für das Land Niedersachsen, notwendig machen“, sagte der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung dem „Tagesspiegel“. Er rechne mit Kosten in Milliardenhöhe. Dieser Betrag könne nicht aus den laufenden Haushalten gedeckt werden.

Als Folge eines Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts, das Milliardenlöcher in den Bundesetat riss, setzte der Bundestag Mitte Dezember für das Jahr 2023 die Schuldenbremse erneut aus – zum vierten Mal in Folge. Für das Haushaltsjahr 2024 will die Ampelregierung die Schuldenbremse vorerst nicht aussetzen.

Eine Ausnahme aber soll für die Folgen der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 ergebnisoffen geprüft werden. Dabei geht es um rund 2,5 Milliarden Euro. Auch für den Fall einer veränderten Lage in der Ukraine behält sich die Ampel das spätere Aussetzen und zusätzliche Kredite vor.

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