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You are at:Home»Politik»Fall Klaus Esser: Höchster AfD-Parteirichter schlägt Alarm
Politik

Fall Klaus Esser: Höchster AfD-Parteirichter schlägt Alarm

wochentlich.deBy wochentlich.de23 November 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Fall Klaus Esser: Höchster AfD-Parteirichter schlägt Alarm
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Mit dem Verweis auf den Schiedsrichter Paul bezieht sich Neuhoff auf einen früheren Schriftverkehr. Paul erklärte da in einer Mail an die Verfahrensbeteiligten das Verfahren für beendet und den Vergleich mit Esser für besiegelt. Es war das erste Mal, dass der Präsident des Landesschiedsgerichts eingriff und allen Beteiligten schriftlich mitteilte: Er weise „nochmals“ darauf hin, dass Paul für das Verfahren nicht mehr zuständig sei, da er nicht mehr der Zweiten – und damit der für das Esser-Verfahren zuständigen – Kammer angehöre. „Hierauf wurde Herr Paul bereits mehrfach hingewiesen“, heißt es in der Mail von Kraemer weiter. Er bitte deswegen, Pauls Schreiben nicht zu beachten.

Tatsächlich gehört Paul nach Informationen von t-online bereits seit Wochen der Dritten Kammer des Schiedsgerichts an. Gegen ihn wurde außerdem vom vorherigen Prozessbevollmächtigten Fabian Jacobi ein Befangenheitsantrag gestellt. Paul nämlich ist bei der Landtagsfraktion der AfD angestellt, Esser ist dort Abgeordneter im Landtag. Indirekt sei Paul damit auch für Esser tätig und nicht unabhängig, argumentierte Jacobi.

Neuhoff aber kritisiert in seinem Schreiben vom 7. November statt Paul den Schiedsgerichtspräsidenten Kraemer wegen „Fehlhandlungen“ und einem „rechtswidrigen Eingriffsversuch“: Kraemers Darstellung sei „sachlich falsch“, Paul weiter zuständig, Kraemer außerdem nur für „administrative Angelegenheiten“ zuständig. „Seine Mitteilungen bedeuten nichts anderes als einen versuchten, schwerwiegenden Eingriff in die satzungsgemäße Arbeit und Funktionsweise des Schiedsgerichts“, kritisiert Neuhoff.

Schon das scheint eine erstaunliche Feststellung von Neuhoff. Läuft nach Ansicht des Präsidenten des Schiedsgerichts also etwas falsch in seinen Kammern, dann soll der Präsident trotzdem darüber schweigen.

Neuhoff bewertet das Vorgehen des Präsidenten des Landesschiedsgerichts zudem als „schwerwiegenden Verstoß gegen die Ordnung der Partei“. Kennern der Parteisatzung klingelt es da in den Ohren – es ist die übliche Formulierung, mit der Ordnungsmaßnahmen und Parteiausschlussverfahren begründet werden.

Landesschiedsgerichtspräsident Kraemer erwidert in seinem Schreiben, datiert auf den 22. November, denn auch deutlich. Gerichtet ist das Schreiben an Bundesvorstand, Landesvorstand, die Zweite Kammer des Schiedsgerichts sowie Klaus Esser. Hier kritisiert Kraemer die versuchte Einflussnahme, Verletzung der Gewaltenteilung und sieht eine Drohung gegen das Schiedsgericht durch Neuhoff. Auf drei Seiten legt Kraemer noch einmal detailliert Abläufe und Termine dar und erklärt so, warum Paul das Verfahren gegen Esser nicht für beendet erklären könne – weil er eben gar nicht zuständig sei.

Dort heißt es unter anderem, Pauls Erklärungen seien erfolgt „ohne Abstimmung mit der zweiten Kammer, ohne Klärung seiner Zuständigkeit, trotz eines Befangenheitsantrags, entgegen der geübten Geschäftsverteilungspraxis, entgegen Hinweisen anderer Richter auf seine Unzuständigkeit und entgegen meiner Hinweise“. Kraemer weiter: „Mein Handeln war daher das genaue Gegenteil einer Einflussnahme. Es war die Abwehr eines Einflussnahmeversuchs.“

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