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Facebook und Instagram: Bezahlmodell verstößt gegen Wettbewerbsregeln

wochentlich.deBy wochentlich.de1 Juli 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Facebook und Instagram: Bezahlmodell verstößt gegen Wettbewerbsregeln
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Die EU-Kommission hat weitere Vorwürfe gegen den US-Digitalkonzern Meta erhoben. Das Unternehmen verstoße gegen europäisches Wettbewerbsrecht.

Die EU-Kommission hat weitere Vorwürfe gegen den US-Digitalkonzern Meta erhoben. Mit seinem Bezahlmodell auf den Plattformen Facebook und Instagram verstoße das Unternehmen gegen europäisches Wettbewerbsrecht, teilte die Kommission am Montag in einer vorläufigen Stellungnahme mit. Brüssel geht davon aus, dass Meta seine Nutzenden zur Freigabe persönlicher Daten zwingt und so große Datenmengen erhebt, die dem Konzern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Meta hatte im November eine kostenpflichtige Abo-Option für Facebook und Instagram eingeführt: Nutzerinnen und Nutzer können eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr bei Facebook und Instagram sehen wollen. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Netzwerke weiter gratis nutzen. Dieses Modell hatte die EU-Datenschutzbehörde EDPB aus Verbraucherschutzgründen bereits im April für unzulässig erklärt.

Die Kommission schloss sich dieser Einschätzung nun an. Das Abo-Modell „zwingt die Nutzenden, der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen und beraubt sie einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Version der sozialen Netzwerke von Meta“, erklärten die Wettbewerbshüter. Nutzende der Plattformen Facebook und Instagram könnten damit nicht frei entscheiden, ob Meta ihre Daten für personalisierte Werbung verwenden darf.

Wegen der großen Reichweite der beiden Plattformen könne Meta den Nutzenden bislang beliebige Geschäftsbedingungen aufdrücken und so große Datenmengen anhäufen, erklärte die Kommission weiter. Das habe dem Konzern „potenzielle Vorteile gegenüber Konkurrenten verschafft, die keinen Zugang zu einer so großen Menge an Daten haben“. Zusätzlich zu den Bedenken beim Verbraucherschutz geht Brüssel deshalb davon aus, dass Meta gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt.

Die Stellungnahme vom Montag ist ein weiterer Schritt im Verfahren gegen Meta nach dem Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), mit dem die EU die Marktmacht großer Digitalkonzerne einschränken will. Die Kommission muss ihre Ermittlungen bis Ende März nächsten Jahres abschließen. In der Folge drohen Meta Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – gemessen am vergangenen Jahr entspräche das einer Maximalstrafe von rund 12,5 Milliarden Euro.

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