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EU-Politik. Kommission weist „unbegründeten“ Antrag von NGOs auf Überprüfung der Emissionsziele für 2030 zurück

wochentlich.deBy wochentlich.de18 Dezember 2023Keine Kommentare2 Mins Read
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EU-Politik.  Kommission weist „unbegründeten“ Antrag von NGOs auf Überprüfung der Emissionsziele für 2030 zurück
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Bemühungen von Klima-NGOs, nationale Ambitionen zu steigern, werden von der EU-Exekutive gemieden.

Die Europäische Kommission hat in einer Antwort, die Euronews vorliegt, Versuche von NGOs zurückgewiesen, sie davon zu überzeugen, die jährlichen Emissionszertifikate für Mitgliedstaaten zu reduzieren, mit der Begründung, der Antrag sei unbegründet und es fehle ihr an Befugnissen, das EU-Ziel für 2030 neu zu bewerten.

Im August stellten das Climate Action Network (CAN) Europe und das Global Legal Action Network (GLAN) einen formellen Antrag an die EU-Exekutive, das Ambitionsniveau der jährlichen Emissionszertifikate zu überprüfen, und behaupteten, diese seien derzeit „offensichtlich unvereinbar mit der Eindämmung der globalen Erwärmung“. langfristiges Temperaturziel von 1,5°C“. Die EU-Exekutive hat es versäumt, eine Folgenabschätzung vorzulegen oder neue Untersuchungen zur Machbarkeit einer Reduzierung der inländischen Emissionen über das Ziel für 2030 hinaus durchzuführen, das nach Angaben der Umwelt-NGOs derzeit bei -55 % im Vergleich zu 1990 liegt.

In einem Schreiben an die NGOs vom 14. Dezember befand die Kommission den Antrag für „unzulässig“ und erklärte, dass eine solche Neubewertung ihre Befugnisse überschreiten würde.

„Auch wenn der Klimazielplan 2030 – da es sich um eine Mitteilung der Kommission handelt – ein nichtlegislativer Akt ist, der von einer Institution der Union angenommen wurde, handelt es sich bei der Folgenabschätzung nicht um einen von der Kommission angenommenen Rechtsakt, sondern um ein von Kommissionsdienststellen erstelltes und beigefügtes Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen.“ zum Klimazielplan 2030“, heißt es in der Antwort der EU-Exekutive an CAN Europe und GLAN.

Die jährlichen Emissionsberechtigungen für die Jahre 2026 bis 2030 „bleiben noch unbestimmt“, heißt es in dem Schreiben der Kommission, und sie hängen von einer Überprüfung der von den EU-Ländern noch zu übermittelnden Inventardaten ab.

„Die Antwort der Kommission ist eine Enttäuschung. In der Antwort wird weiterhin fälschlicherweise behauptet, dass das Klimaziel der EU für 2030 vollständig mit dem langfristigen Temperaturziel des Pariser Abkommens übereinstimmt“, sagte Romain Didi, CAN Europe-Experte für Klima-Governance und Menschenrechtspolitik, gegenüber Euronews.

Didi warf der EU-Exekutive vor, ihre eigene Pflicht zu verweigern, Emissionssenkungen zu beschleunigen, um sie an wissenschaftliche Daten und frühere rechtliche Verpflichtungen anzupassen. „Die EU muss ihre Emissionsreduzierungen dringend verstärken und bis 2035 eine Bruttoreduzierung von mindestens 65 % erreichen“, fügte er hinzu.

Als die Kommission von Euronews um weitere Kommentare gebeten wurde, sagte sie, sie habe „nichts hinzuzufügen“.

GLAN und CAN Europe sagten, sie würden „selbstverständlich auf die Antwort der Kommission reagieren“, prüfen aber derzeit alle verfügbaren Optionen, einschließlich einer Klage beim EU-Gericht.

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