Rekordverdächtige Kartellstrafen seien gerechtfertigt, weil die Suchmaschine ihre eigenen Dienste bewarb, sagte Generalanwältin Juilane Kokott

Eine rekordverdächtige Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google wegen wettbewerbswidriger Werbung für seinen Einkaufsdienst sollte einer Klage des Technologieriesen standhalten, heißt es in einem Gutachten für das oberste Gericht der EU.

Im Jahr 2017 erklärte die Europäische Kommission, das Unternehmen habe rechtswidrig gehandelt, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst, Google Shopping, in den Suchergebnissen unangemessen prominent platziert habe.

Nun scheint Juliane Kokott, eine der beratenden Generalanwältinnen des EU-Gerichtshofs, dem zuzustimmen.

Google „nutzte seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Suchdienste aus, um seinen eigenen Preisvergleichsdienst zu begünstigen“, erklärte das Gericht in einer Stellungnahme unter Berufung auf Kokotts unverbindliche Stellungnahme. Das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu Googles Berufung liegt nun vor in den kommenden Monaten fällig.

Die harte Haltung der EU fand bereits Zustimmung beim Gericht der unteren Instanz, das im Jahr 2021 erklärte, das Unternehmen habe sich durch die Verbannung alternativer Preisvergleichsseiten vom Wettbewerb in der Sache abgewendet.

Fast alle Internetnutzer schauen sich nur die ersten paar Suchergebnisse an, sodass Google seine Konkurrenten praktisch in Vergessenheit geraten ließ, indem es sie in der Rangliste nach unten verschob, argumentierten die Verantwortlichen.

Die Kartellstrafen gegen Google und seinen Mutterkonzern Alphabet im Jahr 2017 waren damals die höchsten, die die EU jemals gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt hatte. Inzwischen wurde es durch eine Sanktion in Höhe von 4,34 Milliarden Euro, ebenfalls gegen Google, wegen illegaler Beschränkungen auf Android-Geräten übertroffen – gegen die das Unternehmen ebenfalls Berufung eingelegt hat.

Ein separater Fall gegen Irland könnte dazu führen, dass der Technologieriese Apple über 13 Milliarden Euro an Steuernachzahlungen zurückzahlen muss, obwohl die Gerichte der Behauptung der Kommission in diesem Fall, dass günstige Steuerabkommen eine rechtswidrige Subvention darstellten, offenbar skeptischer gegenüberstehen.

Der Block ist es leid, langwierige Kartellverfahren gegen Technologiegiganten zu führen, und hat außerdem neue Gesetze eingeführt, den Digital Markets Act, der jedem großen Technologieunternehmen, das als Online-Gatekeeper gilt, wettbewerbsfördernde Beschränkungen auferlegt.

Sprecher von Google und der Kommission antworteten nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme.

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