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Auto

Erstes Bundesland will Handy-Blitzer einsetzen

wochentlich.deBy wochentlich.de3 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Erstes Bundesland will Handy-Blitzer einsetzen
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Blitzer gegen Handy-Sünder: Ab 2024 will ein erstes Bundesland seine Straßen mit neuer Technik sicherer machen.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung plant den landesweiten Einsatz von Kameras, um Verstöße gegen die Smartphone-Nutzung im Straßenverkehr zu erfassen. Dazu soll ein neues Überwachungssystem zum Einsatz kommen.

Monocam erkennt Handy-Nutzer

Das in den Niederlanden entwickelte Monocam-System erkennt, wenn Fahrer während der Fahrt auf ihre mobilen Geräte zugreifen. Die aufgenommenen Bilder werden von geschulten Polizisten ausgewertet, um eindeutige Verstöße zu identifizieren.

(Quelle: IMAGO/Fabian Geier)

So funktioniert’s

Wie bei der Abstandsmessung erfasst Monocam die Fahrzeuge von einer Brücke aus. Eine Kamera zeichnet sie auf, eine künstliche Intelligenz analysiert die Bilder und prüft, ob der Fahrer möglicherweise ein Mobiltelefon benutzt. Bei Verdacht wird die Aufnahme gespeichert und später von der Polizei überprüft.

Um die Überwachung auf eine klare Rechtsgrundlage zu stellen, plant die Landesregierung eine Gesetzesänderung. Dann könnte der Monocam-Einsatz auf das gesamte Bundesland ausgeweitet werden. Bisher wurden die Handy-Blitzer nur im Raum Mainz und Trier getestet.

Hintergrund der Initiative sind mehr als 1.000 Verkehrsunfälle pro Jahr allein in Rheinland-Pfalz, die auf Ablenkung am Steuer zurückzuführen sind. In vielen Fällen hatten die Fahrer ein Handy in der Hand.

Bei Verstoß gibt’s Bußgelder und Punkte

Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer können teure Folgen haben. Wer mit dem Smartphone erwischt wird, muss ein Bußgeld von mindestens 100 Euro zahlen und erhält einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Das alles ist verboten

Aber nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten. Sondern auch viele andere Funktionen von Mobil- oder Autotelefon: Sie dürfen keine Nachrichten schreiben oder lesen, nicht einmal die Uhrzeit ablesen oder einen Anruf ablehnen, wenn Sie dazu das Telefon in die Hand nehmen müssen.

Und dieses Verbot gilt nicht nur fürs Telefon, sondern laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung für jedes elektronische Gerät, das der Kommunikation, Information oder der Organisation dient. Und das ist eine lange Liste. Auf ihr stehen unter anderem:

  • Tablets
  • Touchscreens
  • Elektronische Terminplaner
  • E-Book-Reader
  • MP3-Player
  • Laptops
  • DVD- und Blu-Ray-Player
  • Smartwatches
  • Diktiergeräte
  • Navis
  • Fernseher
  • Videobrillen (Virtual-Reality-Brille oder Google-Glass-Brille)

Geräte wie das Smartphone dürfen Sie nur dann während der Fahrt benutzen, wenn sie in einer Halterung stecken – und auch dann lediglich kurz und nur, wenn es die allgemeinen Verhältnisse (Wetter, Sicht, Straßenverhältnisse) erlauben.

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