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Panorama

Erster Fall aus den Niederlanden sorgt für Aufsehen

wochentlich.deBy wochentlich.de27 Juni 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Erster Fall aus den Niederlanden sorgt für Aufsehen
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Keine zwölf Jahre alt

Niederlande: Kind bekommt Sterbehilfe


Aktualisiert am 26.06.2026 – 11:39 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ein Arzt zieht eine Spritze auf (Symbolbild): Bereits im vergangenen Jahr wurde die Sterbehilfe für das Kind erlaubt. (Quelle: IMAGO/Jochen Tack/imago)

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Seit zwei Jahren ist Sterbehilfe in den Niederlanden auch für Kinder erlaubt – unter bestimmten strengen Auflagen. Nun wurde das Gesetz erstmals angewendet.

In den Niederlanden hat es erstmals einen Fall von Sterbehilfe für ein Kind gegeben. Das teilte die niederländische Gesundheitsministerin Sophie Hermans am Montag dem Parlament in einem Brief mit.

Das Kind starb bereits am Ende des vergangenen Jahres. Wie alt es zu dem Zeitpunkt war, ist nicht bekannt – Hermans schrieb lediglich, dass es unter zwölf Jahre alt war. Auch das Geschlecht und die Erkrankungen des Kindes sind nicht bekannt.

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Sterbehilfe ist in den Niederlanden seit 2002 erlaubt, wenn sie von Ärzten unter Einhaltung bestimmter Sorgfaltskriterien durchgeführt wird. Dabei gilt: Das Leiden muss aus Perspektive der Ärzte unerträglich sein und ohne Aussicht auf Besserung.

Sterbehilfe: Ärzte sollen mit Kind Gespräch führen

Für Kinder unter zwölf Jahren ist Sterbehilfe erst seit einer Gesetzesänderung 2024 erlaubt. Die Diagnose des Kindes muss von zwei unabhängigen Ärzten bestätigt werden. Zudem müssen die beiden sorgeberechtigten Elternteile dem Schritt schriftlich zustimmen. Falls möglich, müssen die Ärzte den Schritt auch mit dem Kind diskutieren.

Der Fall des Kindes wird nun noch einmal von einer Prüfungskommission kontrolliert. Wie Hermans mitteilte, beurteilt die Staatsanwaltschaft den Fall als „bedeutend“ – das Gutachten soll in Kürze veröffentlicht werden.

Nach offiziellen Zahlen gab es im Jahr 2024 in den Niederlanden 9.958 Fälle von Sterbehilfe. In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten; seit 2020 ist aber assistierter Suizid erlaubt – das Mittel muss von den Patienten also selbst eingenommen werden.

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