Bundesverfassungsgericht

Erfolg für Linke in Karlsruhe – Reiche muss Video löschen

Aktualisiert am 15.10.2026 – 17:38 UhrLesedauer: 3 Min.

Die Linke ist vors Bundesverfassungsgericht gezogen. (Archivbild) (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)

Die Linke wirft der Bundeswirtschaftsministerin vor, das Neutralitätsgebot verletzt zu haben. Nun hat das höchste deutsche Gericht in einem Eilverfahren entschieden.

Im Streit um ein Instagram-Video von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat die Linke am Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt. Die Ministerin muss das auf dem Profil ihres Ministeriums veröffentlichte Video zunächst entfernen, entschied das höchste deutsche Gericht Karlsruhe und gab damit einem Eilantrag der Linken statt. Das Ministerium teilte daraufhin mit: „Wir werden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun prüfen und die Konsequenzen selbstverständlich umsetzen.“

Es geht um ein Video auf dem Instagram-Account des Ministeriums mit Ausschnitten einer Rede vom 23. September – wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin. Reiche warnt darin, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.

Folgeabwägung fällt für Linke aus

Die Linke hatte die Ministerin per Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Das geschah allerdings nicht. Die Partei wandte sich mit einer Organklage und einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Letzterer hatte nun Erfolg. Reiche muss das Video bis zu einer Entscheidung über die Organklage in der Hauptsache – längstens aber für die Dauer von sechs Monaten – löschen, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe.

Erginge diese einstweilige Anordnung des Gerichts nicht, aber hätte die Organklage später Erfolg, drohe der Linken durch die fortwährende Verbreitung womöglich ein „schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb“, begründeten die Richterinnen und Richter ihre Entscheidung. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin.

Sollte die Organklage hingegen später keinen Erfolg haben, sei Reiche an einer Wiederholung der Äußerungen dann nicht gehindert. Außerdem könne sie sich während des laufenden Verfahrens als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Die Klärung der Frage, ob die streitigen Äußerungen verfassungsgemäß sind, bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Entscheidung erging mit 6:2 Richterstimmen.

Linke kritisiert „einseitige und parteipolitische“ Äußerung

In dem Antrag der Linken, der der Deutschen Presse-Agentur und anderen Medien vorlag, hieß es, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Als Wirtschaftsministerin habe sie sich rechtswidrig „einseitig und parteipolitisch“ geäußert und sei „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke.

Ein Ministeriumssprecher hatte während des laufenden Verfahrens keine weitere Stellungnahme abgeben wollen und lediglich mitgeteilt, der Beitrag sei die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und beziehe sich eindeutig auf die Auswirkungen auf und Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Der Titel des Clips auf Instagram laute „Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen“.

Die Partei wendet sich gegen einen Instagram-Beitrag des Bundeswirtschaftsministeriums. (Archivbild) (Quelle: Fabian Sommer/dpa/dpa-bilder)
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