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You are at:Home»Finanzen»Eralp fordert Enteignung – was das kosten würde
Finanzen

Eralp fordert Enteignung – was das kosten würde

wochentlich.deBy wochentlich.de21 September 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Ist eine Enteignung überhaupt erlaubt?

Eine Enteignung ist laut Grundgesetz erlaubt. Dazu heißt es in Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.“

Und weiter heißt es in Artikel 15: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ Sowohl die Enteignung als auch die Vergesellschaftung sind damit unter bestimmten Auflagen erlaubt.

Was ist der Unterschied zwischen Enteignung und Vergesellschaftung?

Enteignung bedeutet, dass der Staat privates Eigentum an sich nimmt. Das ist in Deutschland nur erlaubt, wenn die Enteignung dem Schutz oder dem Wohle der Allgemeinheit dient. Der Staat muss den Eigentümer dann aber entschädigen. Würde man also beispielsweise die Vonovia enteignen, müsste das Land Berlin dem Konzern einen Entschädigungsbetrag zahlen.

Wie hoch dieser ausfallen müsste, darüber wird viel gestritten. Eine Expertenkommission, die das Land Berlin nach dem Volksentscheid beauftragt hatte, kam 2023 zu dem Schluss, dass die Entschädigung dann so hoch ausfallen müsste, dass sie dem Verkehrswert der Wohnungen entspricht. „Denn wenn Eigentum durch Enteignung entzogen wird, ist rechtlich grundsätzlich das Interesse anzuerkennen, sich einen vergleichbaren Gegenstand als Ersatz zu beschaffen“, heißt es in dem Papier.

Die Linke fordert keine Enteignung im eigentlichen Sinne, sondern schreibt in ihrem Wahlprogramm von Vergesellschaftung. Das ist auch ein rechtlicher Unterschied. Bei der Vergesellschaftung wird zwar ebenfalls privates Eigentum staatlich entzogen, es braucht dafür aber keine am Gemeinwohl orientierte Begründung. Deshalb könne es, so schrieben es die Experten 2023, auch eine Übernahme von Eigentum ohne Entschädigung oder nur zu einem sehr geringen Betrag geben. Ob das einer Prüfung durch das Verfassungsgericht standhalten würde, ist jedoch unklar. Wahrscheinlich würden die Betroffenen, in diesem Fall die Vonovia, vor Gericht ziehen. Auch das könnte für das Land Berlin teuer werden.

Um wie viele Wohnungen geht es?

Die Linke schreibt in ihrem Wahlprogramm, dass 220.000 Wohnungen enteignet werden sollten, die mehrheitlich Vonovia gehören. Insgesamt gibt es 1,7 Millionen Mietwohnungen in Berlin – die Enteignung würde also nur sehr wenigen Haushalten zugutekommen. Die Linke argumentiert, dass dies in der Regel die Ärmsten der Bevölkerung sind, die stärker geschützt werden müssten.

Laut Berliner Mieterverein gehören 19 Prozent aller Mietwohnungen privaten Vermietern mit weniger als sechs Wohnungen. Diese wären also nicht von der Enteignung betroffen. Rund 20 Prozent gehören börsennotierten Unternehmen, 28 Prozent sind Vermieter mit mehr als sieben Wohnungen. Dabei kann es sich sowohl um gewerbliche als auch um private Vermieter handeln, auch hier wären also nicht alle Vermieter von den Plänen der Linken betroffen. Diese will nur diejenigen enteignen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen.

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