Gericht gibt Antrag statt
Marius Borg Høiby wird aus der Untersuchungshaft entlassen
Aktualisiert am 02.11.2026 – 18:10 UhrLesedauer: 2 Min.
Mehrfach scheiterten Marius Borg Høibys Versuche, aus seiner Untersuchungshaft freigelassen zu werden. Nun kommt das Osloer Amtsgericht seinem Wunsch nach.
Seit Anfang Februar 2026 saß Marius Borg Høiby in Untersuchungshaft – zunächst im Osloer Gefängnis, später auf dem Anwesen Skaugum unter elektronischer Überwachung. Am Montag stand vor dem Osloer Amtsgericht eine Entscheidung über seine weitere Inhaftierung an.
Nach mehreren abgelehnten Anträgen auf Freilassung aus der U-Haft hat das Osloer Amtsgericht dem letzten Antrag von Høibys Anwälten stattgegeben, wie mehrere norwegische Medien berichten. Laut NRK will die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Beschwerde beim Berufungsgericht einlegen.
Zum Gerichtstermin erschien der 29-Jährige in Jeans und grauem Pullover, eine Designertasche in der Hand, wie „Dagbladet“ berichtete. An seiner Seite war sein neuer Verteidiger Daniel Storrvik, der sich nach der nicht öffentlichen Anhörung zur Lage seines Mandanten äußerte. Die Zeit in Skaugum habe Høiby zugesetzt. „Eine schwere Zeit“ habe er dort erlebt, so Storrvik. „Es ist eine Gesamtbewertung, die das für ihn sehr schmerzhaft macht, so wie die Situation jetzt ist.“
Im Gespräch mit dem norwegischen Sender TV 2 ließ der Anwalt durchblicken, dass sich die Umstände der Unterbringung verändert hätten. „Das war für einige Zeit eine gute Vereinbarung. Inzwischen gibt es aber Umstände, auf die ich nicht eingehen möchte, die einiges geändert haben.“ Weitere Einzelheiten nannte er nicht. Den Leidensdruck seines Mandanten fasste Storrvik mit einem Satz zusammen: „Dass er dennoch um Freilassung bittet, sagt etwas über seine prekäre Lage aus.“
Dass Høiby nach einer Entlassung erneut straffällig werden könnte, sieht sein Anwalt nicht als Gefahr. Als Begründung führte er an, sein Mandant habe weder während einer viermonatigen Zeit in Freiheit noch während der anschließenden Haft neue Straftaten begangen.
