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You are at:Home»Regionen»Entscheidung über Ausbau des Geißbockheims gefallen
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Entscheidung über Ausbau des Geißbockheims gefallen

wochentlich.deBy wochentlich.de14 August 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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1. FC Köln

Gericht trifft Entscheidung zum Geißbockheim-Ausbau


Aktualisiert am 14.08.2026 – 14:01 UhrLesedauer: 2 Min.

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Das Geißbockheim (Archivbild): Der 1. FC Köln darf nach jahrelangem Rechtsstreit auf der Gleueler Wiese Trainingsplätze errichten. (Quelle: IMAGO/Jochen Tack/imago)

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Entscheidung um die Zukunft des Geißbockheims getroffen. Der 1. FC Köln hat Grund zur Freude.

Im jahrelangen Rechtsstreit um den Ausbau des Geißbockheims zeichnet sich ein Ende ab. Am Freitag (14. August) hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan des 1. FC Köln für rechtmäßig erklärt. Dagegen hatten eine Bürgerinitiative und der Naturschutzbund Nabu geklagt. Der 1. FC Köln dürfte damit theoretisch die umstrittenen Plätze auf der Gleueler Wiese bauen.

Ein Urteil war bereits Anfang Juni erwartet worden. Aufgrund eines neuen Gutachtens der Naturschützer war der Termin allerdings kurzfristig verschoben worden. Das OVG sah in seinem Urteil keine rechtlichen Bedenken im Bebauungsplan. Daran würden auch die Gutachten zum Insekten- und Fledermausschutz, sowie Lärm- und Verkehrsprognosen nichts ändern.

1. FC Köln: Geißbockheim darf nach Gerichtsurteil ausgebaut werden

Im Fokus stehen die Erweiterungspläne des 1. FC Köln am Geißbockheim in Sülz. Dort sollen im Grüngürtel drei neue Plätze und ein Funktionsgebäude entstehen. Im Gegenzug plant der Verein, auf der Gleueler Wiese vier Kleinspielfelder zu errichten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen sollen. Naturschützer beklagen die Versiegelung der Wiese, die in einem Schutzgebiet liegt.

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Mit einer ersten Klage hatten die Naturschützer vor dem OVG Münster noch Erfolg. Der 1. FC Köln ging dagegen vor, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippte schließlich das erste Urteil aus dem Jahr 2022. „Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar“, hieß es in der Begründung. Das Verfahren wurde nach Münster zurückverwiesen.

Geißbockheim: Gericht erlaubt Bebauung von Gleueler Wiese

Diesmal entschieden die Richter rund vier Jahre nach dem ersten Urteil in Münster anders. Beim 1. FC Köln sind die Verantwortlichen dementsprechend zufrieden. FC-Präsident Jörn Stobbe sagte dazu am Freitag: „Wir wollen den Naturschutz, den Grüngürtel und den Sport einschließlich Breitensport stärken. Dazu unsere Einladung an die gesamte Stadtgesellschaft: Lasst uns jetzt gemeinsam unseren Kölner Grüngürtel, die grüne Lunge unserer Stadt, reparieren und ausbauen!“

imago images 1077317851Vergrößern des Bildes
Sport-Geschäftsführer Thomas Kessler im Gespräch mit Präsident Jörn Stobbe (v.l.): Der 1. FC Köln darf nach jahrelangem Rechtsstreit das Geißbockheim erweitern. (Quelle: IMAGO/Jan Huebner/imago)

In Teilen der Politik gab es ebenfalls bereits erste Reaktionen. So kündigten die Grünen an, einen Pachtvertrag oder eine Baugenehmigung auf der Gleueler Wiese nicht mittragen zu wollen. Obwohl der Bebauungsplan gültig ist, braucht der 1. FC Köln weitere Genehmigungen, um seine Pläne auch in die Tat umsetzen zu können.

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