Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Deshalb lohnt ein Trip ins niederländische Enkhuizen

31 Juli 2026

Dieser Mann könnte Gianni Infantino als Präsident beerben

31 Juli 2026

400 Mitarbeiter von Insolvenz betroffen

31 Juli 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Entgelttransparenzgesetz 2026: Mehr Rechte für Arbeitnehmer
Finanzen

Entgelttransparenzgesetz 2026: Mehr Rechte für Arbeitnehmer

wochentlich.deBy wochentlich.de30 Dezember 2025Keine Kommentare3 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Entgelttransparenzgesetz 2026: Mehr Rechte für Arbeitnehmer
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Entgelttransparenzgesetz

Neues Gesetz 2026: Arbeitgeber müssen Löhne jährlich offenlegen


30.12.2025 – 07:24 UhrLesedauer: 3 Min.

Vergrößern des Bildes

Gehaltsverhandlung: In der EU greift eine neue Richtlinie, die Gehälter fairer machen soll. (Quelle: Morsa Images/getty-images-bilder)

2026 greift eine neue EU-Richtlinie, die Diskriminierung bei Löhnen und Gehältern bekämpfen soll. Für Arbeitnehmer bedeutet das mehr Klarheit.

Mit dem Entgelttransparenzgesetz sollen Arbeitnehmer in Deutschland und der gesamten EU mehr Klarheit über ihre Bezahlung bekommen. Bis Sommer 2026 muss in Deutschland eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die Unternehmen verpflichtet, transparenter mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten umzugehen. Ziel der Richtlinie ist vor allem die Schließung der sogenannten Gender-Pay-Gap, also der Lohnlücke zwischen den Geschlechtern.

In Deutschland ist die Lohnlücke schon deutlich kleiner geworden. Die Bundesregierung will bis 2030 Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern erreichen. Noch liegt die Lohnlücke nach Statistiken (bereinigt um Effekte wie unterschiedliche Branchenschwerpunkte oder Berufe) bei sechs Prozent. Unbereinigt liegt die Lohnlücke aber bei 16 Prozent. Oft liegt das daran, dass Frauen vermehrt in Teilzeit arbeiten oder in Branchen tätig sind, die ein niedrigeres Lohnniveau haben.

In Deutschland wurde schon 2017 eine erste Version des Entgelttransparenzgesetzes eingeführt, das allen Beschäftigten einen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit gewährt. Ob das im eigenen Unternehmen auch praktiziert wird, dürfen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber fragen, und das Unternehmen muss dann Auskunft geben.

2026 muss dieses Gesetz noch mal verschärft werden, um der EU-Richtlinie zu entsprechen. Die zentralen Neuerungen sind:

Stellen Arbeitnehmer eine Lohndiskriminierung fest, dann haben sie rechtlichen Anspruch auf eine Entschädigung: Sie können eine vollständige Nachzahlung des ihnen zustehenden Gehalts inklusive Sonderzahlungen einfordern.

Zuletzt haben Gerichte in dieser Hinsicht die Rechte von Arbeitnehmerinnen nochmals gestärkt. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter entschieden zum Beispiel Ende Oktober, dass sich Frauen nicht mit einem Mittelwert begnügen müssen, wenn sie auf gleiche Bezahlung wie Männer pochen. Sie können sich im besten Fall am Spitzenverdiener oder einem anderen Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit in ihrem Unternehmen orientieren, sollten sie den Verdacht haben, sie werden wegen ihres Geschlechtes diskriminiert, entschied das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 300/24).

Verhandelt wurde die Klage einer Frau aus der mittleren Führungsebene der Daimler Truck AG, die sich den Spitzenverdiener in der Riege ihrer männlichen Abteilungsleiter-Kollegen als Vergleichsmaßstab ausgesucht hatte. Bei dem Verfahren ging es um viel Geld: Ihre Anwältin gab den Streitwert mit mehr als 100.000 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren an.

Das Gericht rügte, dass es keine Lohntransparenz im Unternehmen gebe. Zudem konnte das Unternehmen nicht glaubhaft nachweisen, dass die Klägerin keinen Anspruch auf das Vergleichsgehalt ihres Kollegen hatte. Die Firma hatte mit einem Medianwert argumentiert, das sei der Richterin zufolge aber „unbedeutend“.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

400 Mitarbeiter von Insolvenz betroffen

31 Juli 2026

Viele Investoren zeigen Interesse am Batteriehersteller

31 Juli 2026

Steuern aufs Erbe: Bundesverfassungsgericht legt Termin fest

31 Juli 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Dieser Mann könnte Gianni Infantino als Präsident beerben

31 Juli 2026

400 Mitarbeiter von Insolvenz betroffen

31 Juli 2026

Johann Lafer über seine finanzielle Situation: „Immer noch mittendrin“

31 Juli 2026

Polizist entdeckt Wasserbüffel mitten in der Stadt

31 Juli 2026

Neueste Beiträge

Diese Mittel könnten vor Hitzestress schützen

31 Juli 2026

Fremdkörper in Cornflakes: Kölln weitet Produktrückruf aus

31 Juli 2026

Polizei kontrolliert Familien am Flughafen

31 Juli 2026

Recent Posts

  • Deshalb lohnt ein Trip ins niederländische Enkhuizen
  • Dieser Mann könnte Gianni Infantino als Präsident beerben
  • 400 Mitarbeiter von Insolvenz betroffen
  • Johann Lafer über seine finanzielle Situation: „Immer noch mittendrin“
  • Polizist entdeckt Wasserbüffel mitten in der Stadt

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.